1.00

Kündigung bei mehreren Hauptmietern

Lebemann
08.06.2019
Ich war leider nicht überzeugt. Die Antwort, die ich erhalten haben, umfasste drei kleinere Absätze. Am Ende ein weiterer Absatz, in dem mir -für den Fall dass ich klagen wolle - die Übernahme des Mandats angeboten wurde.
Ich hätte mir deutlich mehr Informationen gewünscht, welche die juristische Aussage der Anwältin begründet hätten. Außerdem fehlte mir die Ausführung einer weiteren Option, wie ich in meinem Fall vorgehen könnte (dies war übrigens meine Hauptfragestellung). Aufgezeigt wurde mir jedoch nur die Klagemöglichkeit.
Diese drei Absätze haben sicherlich nicht länger als 10 Minuten Schreibarbeit bedeutet. Dafür waren es die 70€ nicht wert.
Ich habe mich mittlerweile von einem Anwalt vor Ort beraten lassen und weiß jetzt deutlich besser, wie ich weiter vorzugehen habe.
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrte Frau Siedenburg,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Bewertung unserer Dienstleistung der E-Mailberatung.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit der Beantwortung Ihrer Rechtsfrage nicht zufrieden sind.
In diesem Fall steht Ihnen, die Möglichkeit zur Verfügung im Rahmen der E-Mailberatung bei weiterem Klärungsbedarf Kontakt mit uns auf zunehmen. Gemäß unseren Nutzungsbedingungen sind Nachfragen, die in direktem Zusammenhang mit der Erstanfrage stehen im Beratungshonorar enthalten. Leider haben Sie diese Möglichkeit nicht genutzt und sich weiteren rechtlichen Rat von anderer Stelle eingeholt. Die Tatsache dass Sie den verfügbaren Rahmen der Dienstleistung nicht ausgeschöpft haben relativiert Ihre 1-Sterne Bewertung.
Nach Rücksprache mit der beratenden Kooperationsanwältin können wir Ihnen mitteilen, dass rein rechtlich Ihre Fragen beantwortet wurden und das angesetzte Beratungshonorar im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit bei einer Höhe von 70,00 € angemessen ist.
Vor 10 Minuten Schreibarbeit liegen mehrere Jahre Studium, das darf nicht übersehen werden.

Eine Rechtsberatung zufriedenstellend abzuschließen bedarf der gegenseitigen Kommunikation. Es wäre hilfreich gewesen wenn Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt hätten, damit wir Ihnen die fehlenden Antworten vermitteln können.

Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrer Sache und verbleiben mit herzlichen Grüßen,

Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG

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