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Anfrage Nebenverdienst-Höchstgrenze

Herbie B.
23.08.2017
Anfrage wg. Nebenverdienst-Höchstgrenze f. Hess. Beamte am 13.08.2017. Weiterleitung an Kanzlei in Bad Vilbel. Nach über einer Woche erneut Nachfrage bei anwalt. de. Zusicherung des Rückrufs am 21.08.2017. Bis heute keinerlei Reaktion der Kanzlei.
Heute (23.08.2017) erneute Erinnerung p. e-mail an anwalt.de. Offenbar hat anwalt.de hierbei Partner "nicht im Griff".
Mein Fazit: "Servicewüste Deutschland".
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