Haben Sie eine schlechte Bewertung erhalten? Keine Panik!
Negative Bewertungen sind nicht zwangsläufig schlecht.
Falls Sie jedoch die begründete Befürchtung haben, dass eine Bewertung ungerechtfertigt ist, Beleidigungen oder Tatsachenbehauptungen enthält, dann ist unser Schlichtungsteam gerne für Sie da. Wie Sie ein Schlichtungsverfahren eröffnen und was Sie noch bei negativen Bewertungen tun können, verraten wir hier.
Schritt 1: Öffentlich kommentieren oder eine private Nachricht schreiben
Bitte setzen Sie sich bei einer negativen Bewertung immer zuerst persönlich mit dem Bewertenden in Verbindung.
Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Kunden eine private Nachricht zukommen zu lassen, um die Wogen zu glätten und die Bewertung möglichst zum Positiven zu wenden. Alternativ können Sie die Bewertung auch öffentlich kommentieren, um die Ereignisse aus Ihrer Sicht zu schildern oder Situationen aufzuklären.
Diese Funktion kann unabhängig eines Schlichtungsverfahrens jederzeit genutzt werden.
Schritt 2: Schlichtung einreichen
Sollten Sie trotz persönlicher Kommunikation mit dem Bewerter keine Einigung erzielen, können Sie unsere erfahrenen Experten zur Moderation der Schlichtung einschalten.
Haben Sie den Schlichtungsprozess gestartet, ist die Bewertung – sofern noch nicht veröffentlicht – von der Veröffentlichung ausgeschlossen, bis das Schlichtungsverfahren abgeschlossen ist.
Schritt 3: Schlichtungsgrund auswählen
Sie können eine Begründung auswählen und diese gegebenenfalls in dem unteren Feld genauer ausführen. Sollte Ihnen der Platz einmal nicht ausreichen oder möchten Sie Dateien anfügen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
Zum Schluss reichen Sie den Antrag über den Button „Absenden“ ein, damit das Schlichtungsverfahren beginnen kann.
Hinweis: Das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org ist kein Garant für die Löschung Ihrer negativen Bewertungen, sondern unterstützt Sie bei der Beseitigung von Missverständnissen und bei der Verifizierung abgegebener Bewertungen.
Sie haben noch Fragen zum Schlichtungsverfahren?
Unser Schlichtungsteam ist gerne für Sie da!