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Widerruf von "übermittlungsaufträgen für Schenkungsangebote" des Erblassers"

G.Beyer
26.05.2020
Die Erblasserin hatte für 3 Lebensversicherungen ausschließlich gemeinnützigen Natur- bzw. Tierschutzinstitutionen das Bezugsrecht als Schenkung verfügt, obwohl sie laut Testament ihre Familie begünstigt hatte. Abgesehen von dem dadurch nicht mehr gedeckten finanziellen und Zeit-aufwand für die umfangreiche des Abwicklung des Nachlasses war dieses Verhalten "ein Schlag ins Gesicht" der Familie, was eine rechtliche Beratung notwendig machte, ob und wie man sich gegen dieses Verhalten wehren kann. Dank der sehr kompetenten und umfangreichen Beratung von Anwalt.de erfuhren wir, dass wir diese Schenkungen rechtswirksam widerrufen konnten und der Wille der Erblasserin in diesem Punkt nicht Bestand hatte.
Ein dickes Dankeschön an Anwalt.de für die Beratung, die uns eine finanzielle Eigenbelastung in der Größenordnung über 10.000 € erspart hatte. Was bleibt, ist u.a. die tiefe Enttäuschung über das Verhalten der Erblasserin.
Die Kontaktaufnahme mit Anwalt.de ist auf jeden Fall eine Empfehlung wert.
Mit freundlichen Grüßen
ein ziemlich enttäuschter Hinterbliebener
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