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Basierend auf 1.045 Bewertungen

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Super schneller Service

Liebes Team,
die Internetseite ist super konstruiert- einfache Bedienung und leichte Handhabung. Der telefonische Support ist kompetent und freundlich.
Leider ist bei der Bestellung keine Trennung zwischen Lieferanschrift und Rechnungsanschrift möglich, dies erschwert einem deutschlandweiten Zentraleinkauf etwas die Arbeit. Die Stellung der Rechnung sollte mit separater Post erfolgen, denn in unserem Besipiel war keine Rechnung der Ware beigelegt. Ein Mahnlauf könnte so vermieden werden.
Antwort von ausgeschildert24.de auf diese Bewertung.

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen:
Grundsätzlich kann eine Rechnungs-- und abweichende Lieferanschrift angegeben werden. Die Rechnung wird grundsätzlich ausgedruckt der Ware beigelegt. Warum in Ihrem Fall die Rechnung nicht vorhanden war, lässt sich leider nicht mehr nachvollziehen.
Ein separater Versand der Rechnung auf dem postalischen Wege wäre mit weiteren Portokosten und Verwaltungsaufwand verbunden, den wir unseren Kunden aber gerne ersparen würden. Eine weitere Alternative wäre der Rechnungsversand per Email (PDF) jedoch müsste der Kunde seine Rechnung selbst ausdrucken, was auch nicht jedem Kunden gefallen würde.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Lösung, die auch Ihren Verwaltungsaufwand in grenzen hält.

Viele Grüße
André Fenyves

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Basierend auf 1.045 Bewertungen

Diese 4-Sterne-Bewertung für ausgeschildert24.de wurde am 05.07.2013 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,95 von 5 Sternen, basierend auf 1.045 Bewertungen.

Korschke Bürgerservice GmbH
4 / 5

Super schneller Service

Liebes Team,
die Internetseite ist super konstruiert- einfache Bedienung und leichte Handhabung. Der telefonische Support ist kompetent und freundlich.
Leider ist bei der Bestellung keine Trennung zwischen Lieferanschrift und Rechnungsanschrift möglich, dies erschwert einem deutschlandweiten Zentraleinkauf etwas die Arbeit. Die Stellung der Rechnung sollte mit separater Post erfolgen, denn in unserem Besipiel war keine Rechnung der Ware beigelegt. Ein Mahnlauf könnte so vermieden werden.
Antwort von ausgeschildert24.de auf diese Bewertung.

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen:
Grundsätzlich kann eine Rechnungs-- und abweichende Lieferanschrift angegeben werden. Die Rechnung wird grundsätzlich ausgedruckt der Ware beigelegt. Warum in Ihrem Fall die Rechnung nicht vorhanden war, lässt sich leider nicht mehr nachvollziehen.
Ein separater Versand der Rechnung auf dem postalischen Wege wäre mit weiteren Portokosten und Verwaltungsaufwand verbunden, den wir unseren Kunden aber gerne ersparen würden. Eine weitere Alternative wäre der Rechnungsversand per Email (PDF) jedoch müsste der Kunde seine Rechnung selbst ausdrucken, was auch nicht jedem Kunden gefallen würde.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine individuelle Lösung, die auch Ihren Verwaltungsaufwand in grenzen hält.

Viele Grüße
André Fenyves


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