Absolut kundenunfreundlich
Die Anzahlung für eine wegen Corona nicht durchgeführte Israelreise im Mai 2020 hat Bavaria erst erstattet, nachdem unser Rechtsanwalt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat. Mehrere Telefonate und Fristsetzungen unsererseits blieben vorher ohne Reaktion. Die Erstattung der uns entstandenen Kosten für Rechtsanwalt und Gericht lehnt die von Bavaria beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mit dem Hinweis auf § 286 Abs. 4 BGB ab, Bavaria sei ja nicht in Verzug gewesen! Komisch. Ohne Jurist zu sein, ist doch allgemein bekannt, dass es auch für Pauchalreisen über das BGB hinausgehende europäische Vorschriften und Vorgaben gibt, die einzuhalten sind bzw. wären. Bis zur vollen Kostenerstattung an uns drängt sich der Verdacht auf, dass die Rechtsanwaltskanzlei und/oder Bavaria darauf spekulieren, man werde diese Restkosten schon nicht so schnell einklagen. Einen Reiseveranstalter, der so eingestellt ist, brauchen wir ganz bestimmt NIE, NIE, WIEDER!!
Bavaria Fernreisen GmbH