Keine zufriedenstellende Information des Klienten
Gemäß Posteingangsstempel wurde die Rechtsanwaltskanzlei bereits am 22.08.2022 durch die Hamburger Behörde über die Einstellung des Verfahrens informiert. Ich - als Ihr Klient - werde erst am 14.12.2022 über das positive Ergebnis informiert. Über dreieinhalb Monate später - und dies obwohl ich mich am 04.10.2022 über den Stand des Verfahrens informiert habe.
Mit dieser Art der Kommunikation kann ich als Klient nicht zufrieden sein!
Mit dieser Art der Kommunikation kann ich als Klient nicht zufrieden sein!
Biernacki Rechtsanwälte