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Keine zufriedenstellende Information des Klienten

MEYBURG
16.12.2022
Gemäß Posteingangsstempel wurde die Rechtsanwaltskanzlei bereits am 22.08.2022 durch die Hamburger Behörde über die Einstellung des Verfahrens informiert. Ich - als Ihr Klient - werde erst am 14.12.2022 über das positive Ergebnis informiert. Über dreieinhalb Monate später - und dies obwohl ich mich am 04.10.2022 über den Stand des Verfahrens informiert habe.
Mit dieser Art der Kommunikation kann ich als Klient nicht zufrieden sein!
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