Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit mit drohendem Fahrverbot
Gemessen wurde seitens der Vollzugsbehörde eine überhöhte Geschwindigkeit von 52 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn).
In meiner 40-jährigen Fahrpraxis beging ich lediglich zwei Vergehen mit 5 km/h bzw 10 km/h überhöhter Geschwindigkeit.
Umso mehr war ich über mein vermeintliches Vergehen, Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überrascht. Aus meiner Sicht, lag da etwas im Argen.
Ich schaltete blitzerkanzlei.de ein.
Lud den Bußgeldbescheid hoch, schilderte die Situation und übertrug letztendlich das Mandat an die Rechtsanwälte Biernacki.
Schnelle Prüfung, schnellste Bearbeitung mit allergrößtem Erfolg. Entlastung/Verfahrenseinstellung!
Ich bedanke mich recht herzlich für die geleisteten Dienste, spreche meine Anerkennung aus und kann RA´e Biernacki in Naumburg nur weiterempfehlen.
In meiner 40-jährigen Fahrpraxis beging ich lediglich zwei Vergehen mit 5 km/h bzw 10 km/h überhöhter Geschwindigkeit.
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Blitzerkanzlei.de - Niederlassung Berlin
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