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Falsches Parken?
Sönke Mailahn
Bei zwei Ordnungswidrigkeiten wegen verbotswidrigem Parken wurde ich durch den Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Biernacki Rechtsanwälte vertreten. Im ersten Fall wurde vor dem Amtsgericht Rostock ein Freispruch erwirkt und im Zweiten eine Verjährung, so dass in beiden Fällen kein Bußgeld gezahlt werden musste. Für die kompetente und vertrauensvolle Zusammenarbeit möchte ich mich auf diesem Wege nochmals bedanken. Ich werde die Biernacki Anwaltskanzlei in meinem Freundes- und Bekanntenkreis weiterempfehlen.
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