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Ordnungswidrigkeit für zu schnelles Fahren

G.H.
20.06.2021
Sehr geehrte RA Kanzlei Biernacki,
sehr geehrter Herr RA Schwanenberger,

ganz herzlich bedanke ich mich für Ihre Tätigkeit in meiner Angelegenheit. Zunächst hatte ich ja Sorge, dass die Bearbeitung so nicht klappt, zumal ich noch nie einen Anwalt wegen zu schnellem Fahren habe einschalten müssen. Ich bin froh, Sie im Internet gefunden zu haben. Nach Angabe und Weiterleitung der nötigen Unterlagen brauchte ich am Anfang doch noch einen Anruf bei Ihnen. Ich war einfach skeptisch, ob alles läuft. Ich brauchte mich ja um nichts weiter kümmern und war trotzdem unruhig. Nach dem Anruf war ich beruhigt und habe mich in Geduld geübt. Jetzt, über 3 Monate später erfahre ich, dass das Verfahren gegen mich eingestellt worden ist. Ich bin superglücklich und erleichtert darüber und bedanke mich sehr bei Ihnen allen! Gerne nehme ich Sie wieder in Anspruch - hoffe allerdings, das das so schnell nicht nötig sein wird! Ich kann Sie nur weiter empfehlen!
Mit besten Grüßen
G.H.
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