Blitzerkanzlei.de - Niederlassung Berlin

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Sehr unzufrieden!

Ich bin sehr unzufrieden mir der Dienstleistung des Rechtsanwalts!

Offensichtlich wurde mein Sohn oder ich mit meinem Fahrzeug geblitzt. Da jedoch das Gesicht auf dem Foto durch zwei weiße Streifen verdeckt wurde, war der Fahrer nicht zu erkennen.

Der Rechtsanwalt behauptete, dass das Verfahren verjähren würde.
Zwei Monate später erhielten wir erneut den selben Bußgeldbescheid, nun an meinen Sohn adressiert.
Ich scannte den Brief ein und schickte diesen noch am selben Tag an den Rechtsanwalt.

Da ich nach 5 Tagen keine Antwort erhielt, musste mein Sohn das Bußgeld bezahlen. Andernfalls wäre die Überweisung nicht mehr in der einwöchigen Frist eingegangen.

Meiner Meinung nach hätte der Rechtsanwalt für diesen Fall keine Bezahlung verdient.
Antwort von Blitzerkanzlei.de - Niederlassung Berlin auf diese Bewertung.

Vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern sehr, dass Sie nicht zufrieden waren.

Erlauben Sie mir bitte gleichwohl eine Anmerkung zu dem offenbar eingetretenen Missverständnis. Das Verfahren hat genau den Lauf genommen, den wir prognostiziert haben. Der Erlass des Bußgeldbescheides gegen den richtigen Fahrer war vorhersehbar. Gegen diesen hätte Einspruch eingelegt werden müssen. Hierfür sind weder 5 Tage vorgesehen, noch gibt es eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach RECHTSKRAFT zu erfolgen. Durch den Einspruch, für den es eine Zwei-Wochen-Frist gegeben hat, wäre die Rechtskraft verhindert worden. Leider haben Sie uns gar nicht die Möglichkeit gegeben rechtzeitig Einspruch einzulegen und das Verfahren in die gewünschte Richtung zu lenken. Dies wurde durch Ihre Zahlung leider vereitelt. Gerne hätten wir das Verfahren sonst auch für Ihren Sohn fortgeführt und sicher zu einem besseren Ergebnis gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

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S.B.A
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Sehr unzufrieden!

Ich bin sehr unzufrieden mir der Dienstleistung des Rechtsanwalts!

Offensichtlich wurde mein Sohn oder ich mit meinem Fahrzeug geblitzt. Da jedoch das Gesicht auf dem Foto durch zwei weiße Streifen verdeckt wurde, war der Fahrer nicht zu erkennen.

Der Rechtsanwalt behauptete, dass das Verfahren verjähren würde.
Zwei Monate später erhielten wir erneut den selben Bußgeldbescheid, nun an meinen Sohn adressiert.
Ich scannte den Brief ein und schickte diesen noch am selben Tag an den Rechtsanwalt.

Da ich nach 5 Tagen keine Antwort erhielt, musste mein Sohn das Bußgeld bezahlen. Andernfalls wäre die Überweisung nicht mehr in der einwöchigen Frist eingegangen.

Meiner Meinung nach hätte der Rechtsanwalt für diesen Fall keine Bezahlung verdient.
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Vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern sehr, dass Sie nicht zufrieden waren.

Erlauben Sie mir bitte gleichwohl eine Anmerkung zu dem offenbar eingetretenen Missverständnis. Das Verfahren hat genau den Lauf genommen, den wir prognostiziert haben. Der Erlass des Bußgeldbescheides gegen den richtigen Fahrer war vorhersehbar. Gegen diesen hätte Einspruch eingelegt werden müssen. Hierfür sind weder 5 Tage vorgesehen, noch gibt es eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach RECHTSKRAFT zu erfolgen. Durch den Einspruch, für den es eine Zwei-Wochen-Frist gegeben hat, wäre die Rechtskraft verhindert worden. Leider haben Sie uns gar nicht die Möglichkeit gegeben rechtzeitig Einspruch einzulegen und das Verfahren in die gewünschte Richtung zu lenken. Dies wurde durch Ihre Zahlung leider vereitelt. Gerne hätten wir das Verfahren sonst auch für Ihren Sohn fortgeführt und sicher zu einem besseren Ergebnis gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
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