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Abstandsverstoß

Anja.R
24.11.2015
Wie man es aus der Überschrift erahnen kann handelte es sich in meinem Fall um einen Abstandsverstoß. Es drohte mir ein Bußgeld und ich war von Anfang an der Meinung das ist nicht Schuld bin. Mit der Hilfe der Kanzlei wurde der Bussgeldbescheid für nichtig erklärt. Vielen, vielen Dank !
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