Cartridge-Space GmbH
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Intransparent für Neulinge
Ich habe von Kollegen eine Ankaufsliste der Firma Cartridge-Space als pdf-Datei erhalten und gemäß dieser eine Rücksendung zusammengestellt. In der Ankaufsliste steht immer wieder der Begriff "Original-Nummer", diese wird auch auf Kartuschen und Trommeleinheiten von nicht Originalteilen angegeben. Nirgends wird darauf hingewiesen, dass man für die Einsendung von Nicht-Originalteilen bezahlen muss. Der Begriff Ankaufliste suggeriert, dass man beim Einsenden von Kartuschen Geld bekommt, nicht dass man dafür bezahlen muss.
Da das einzelne pdf-Dolument reicht, um einen Geschäftsvorgang zu starten, darauf aber AGBs und vor allem Rücksendebestimmungen nur verlinkt sind, halte ich diese Vorgehensweise für mangelhaft.
Darüber hinaus wird mit einer kostenlosen Abholung geworben, wenn man eine Anzahl von Tonerkartuschen einsendet, welche auf der Einkaufsliste stehen. Da dort jedoch kein Hinweis zu finden ist, dass dies Original-Kartuschen sein müssen (lediglich ein Verweis auf ein externes Dokument), ist die nachträgliche Berechnung von Versandkosten in meinen Augen nicht zulässig, da auch Kartuschen von Drittanbietern die Vorgaben auf der Einkaufsliste erfüllen. Werde mir da mal eine fachlich kompetente Meinung einholen und hoffe, dass die Firma Cartridge Space meine Kritik konstruktiv nutzt, um die angesprochenen Punkte transparenter und rechtssicher zu gestalten.
Unsere Leergutankaufsliste hat auf Grund der ständig wachsenden Vielfalt an Druckertypen inzwischen beachtliche Ausmaße angenommen, sodass ein Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Rahmen sprengen und unübersichtlich machen würde. Deshalb verweisen wir per Link darauf. Das ist unserem Erachten nach eine übliche Geschäftspraxis. Der Kunde verlangt, dass die leeren Druckerpatronen zur Wiederbefüllung weitergegeben werden und er dafür eine Vergütung erhält, sollte dann aber im Gegenzug auch einer gewissen Informationspflicht nachkommen. Unsere AGBs können auf unserer Internetseite eingesehen oder bei uns im Kundenservice erfragt werden. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gern per Fax, per Email oder persönlich am Telefon. Es ist nun einmal leider so, dass nachgebaute oder bereits recycelte Tonerkartuschen nicht wiederbefüllt werden können und somit entsorgt werden müssen. Und Entsorgung ist leider nicht kostenlos möglich. Deshalb können wir Nicht-Originale Tonerkartuschen auch nicht vergüten und müssen einen geringen Entsorgungsbetrag (0,25 €/ Stück)in Rechnung stellen. Da wir die Portokosten tragen, ist auch eine Mindestabholmenge erforderlich. Eine kostenlose Abholung von zu entsorgenden Kartuschen ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.
Außerdem dürfen nur die Originalhersteller die Originalnummern verwenden, nicht jedoch die Wiederbefüller oder Alternativhersteller. Lediglich die Verwendung vom „kompatibel mit..“ ist hier erlaubt.
Bei den im konkreten Fall eigesandten Kartuschen handelt es sich eindeutig um nichtoriginale Tonerkartuschen des Herstellers Alphafax Meinerzhagen; also keinen Original-Hersteller.
Es ist einfach schade, dass Kunden, die sich im Vorfeld nicht richtig informieren, unser System zum Recycling von Druckerzubehör schlecht bewerten und uns damit in Misskredit bringen. Eine einfache Rückfrage bei uns hätte sämtliche Missverständnisse aus dem Weg räumen können!