Nordic Online Handelshaus UG (haftungsbeschränkt)

3,00 / 5,00

Basierend auf 2 Bewertungen

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Verweigerung der Händlergarantie für SMEG-Kühlschrank FAB28RCG1

Der SMEG-Kühlschrank stieg nach gut einem Jahr nach dem online-Kauf aus der Schweiz völlig aus und war nach Prüfung durch einen von SMEG anerkannten Experten nicht reparierbar - ein klarer Garantiefall. Nordic/design-inventar verweigerte mit fadenscheinigen, rechtlich unhaltbaren Begründungen den Ersatz des Kühlschranks auf Garantie und verschanzte sich hinter der SMEG-Fabrikgarantie.

Nach europäischem Verbraucherschutz-Recht ist jedoch der Verkäufer/Händler im Garantiefall haftbar. Dem Käufer gegenüber haftet in der Regel der Verkäufer, von dem er die Ware gekauft hat. Der Verkäufer kann dann seinerseits, entsprechend der Vertragskette, von seinem Lieferanten Ersatz verlangen. Der Käufer muss sich also nicht an Dritte verweisen lassen. Er muss darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um die Mängelbeseitigung kümmert, denn er ist Vertragspartner des Käufers.

Der Aufwand für eine rechtliche Auseinandersetzung über eine Landesgrenze hinweg lohnt sich nicht. Das wissen die Typen von Nordic/design-inventar natürlich ganz genau. Ich rate deshalb allen potenziellen Käufern aus der Schweiz, um diese unseriöse Firma einen grossen Bogen zu machen.
Nordic Online Handelshaus UG (haftungsbeschränkt)

Nordic Online Handelshaus UG (haftungsbeschränkt)

3,00 / 5,00

Basierend auf 2 Bewertungen

Diese 1-Sterne-Bewertung für Nordic Online Handelshaus UG (haftungsbeschränkt) wurde am 30.01.2018 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 3,00 von 5 Sternen, basierend auf 2 Bewertungen.

Johann Rentsch
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Verweigerung der Händlergarantie für SMEG-Kühlschrank FAB28RCG1

Der SMEG-Kühlschrank stieg nach gut einem Jahr nach dem online-Kauf aus der Schweiz völlig aus und war nach Prüfung durch einen von SMEG anerkannten Experten nicht reparierbar - ein klarer Garantiefall. Nordic/design-inventar verweigerte mit fadenscheinigen, rechtlich unhaltbaren Begründungen den Ersatz des Kühlschranks auf Garantie und verschanzte sich hinter der SMEG-Fabrikgarantie.

Nach europäischem Verbraucherschutz-Recht ist jedoch der Verkäufer/Händler im Garantiefall haftbar. Dem Käufer gegenüber haftet in der Regel der Verkäufer, von dem er die Ware gekauft hat. Der Verkäufer kann dann seinerseits, entsprechend der Vertragskette, von seinem Lieferanten Ersatz verlangen. Der Käufer muss sich also nicht an Dritte verweisen lassen. Er muss darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um die Mängelbeseitigung kümmert, denn er ist Vertragspartner des Käufers.

Der Aufwand für eine rechtliche Auseinandersetzung über eine Landesgrenze hinweg lohnt sich nicht. Das wissen die Typen von Nordic/design-inventar natürlich ganz genau. Ich rate deshalb allen potenziellen Käufern aus der Schweiz, um diese unseriöse Firma einen grossen Bogen zu machen.

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