3.00

GAP Abbuchung - Lieferung

Reinhard GERHARDT
07.04.2021
SgDuH,
ich habe heute früh den Rg.-Betrag als Belastung auf meinem Konto.
Heute mittag bekomme ich von Ihnen die Nachricht, dass mein Auftrag von Ihrem Versand bearbeitet wurde
(was immer das heissen mag: könnte ja auch bedeuten, dass der Versandauftrag in der Versandabteilung "eingegangen" ist zum Zweck der Zusammenstellung der Lieferung).
Die Post jedenfalls bestätigt nur, dass ihr die Sendung avisiert wurde, also dort noch nicht eingegangen ist, heisst: die Ware befindet sich noch in Ihrem Verfügungsbereich.
De facto läuft das hinaus auf "Vorkasse", um auf diese Weise für den gesamten Lieferausstoss zwei oder drei Tage Zinsen zu quetschen, was den vielen Leistungs-Empfängern aufgrund der durchschnittlich "kleinen" Beträge kaum auffällt und deswegen nicht sonderlich stört.
Aber was ist im Falle eines Konkurses? (alles schon dagewesen!!).
Dann macht Ihre Bank Ihr Konto "dicht", klar! Und dann kommt meine Bank mit der LA-Rückbuchung!!
Eigentlich "de jure" eine klare Sache. Aber wenn es um viel Geld geht, wird auch immer wieder "Vieles" versucht. Und dann hat letztlich der Kunde, der zu früh belastet wurde, den Ärger, nicht nur wegen der Zinsen.
Den möchte ich nicht haben. Deshalb fühle ich mich hierbei etwas "hinter's Licht geführt", um es mal vorsichtig auszudrücken.
Ich bitte deshalb darum, diese Praxis zu ändern.
Reinhard GERHARDT
Antwort von fliegende-pillen.de auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Herr Gerhardt,
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