2.00

Irreführende Bonitätsbehauptung

R.M.
28.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem gerade erfolgten erstmaligen Einkauf wollte ich per Rechnung bezahlen.
Dies wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass meine Bonität als nicht ausreichend gut bewertet gilt.
Die Aussage basierte auf der Einschätzung eines genannten Scoringunternehmens, dass mir völlig unbekannt ist und dessen Seriosität ich ohnehin anzweifle.
Ich habe dann per Kreditkarte gezahlt.
Ich vermute stark, dass ein Rechnungskauf nicht möglich war, weil es sich hierbei um eine erstmalige Bestellung handelte. Wenn dem so ist, sollte man es ruhig offen benennen, statt sich hinter fragwürdigen Aussagen eines dritten Unternehmens zu verstecken.
An dieser Stelle wird viel Vertrauen verspielt. Einerseits stimmt diese Einschätzung nicht im Geringsten; dies ist mir bei einer kürzlichen Schufa-Abfrage in vollstem Umfang bestätigt worden.
Ich rate ihnen DRINGENDST, Ihre Zusammenarbeit mit diesem "Finanzdienstleister" zu überdenken.
Sollte ich dieses "Einkaufserlebnis" bei Ihnen noch einmal haben, war dies die letzte Bestellung in Ihrem Hause.
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Maack.
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