Telefon
"Sie haben eine Telefonnummer anzugeben..." ist eine unmögliche, unzumutbare Aufforderung, wenn davon die Bestellung aufgrund von Werbe/Beratungszwecken abhängig gemacht word.
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Sehr geehrte(r) Herr/Frau Neyer,
vielen Dank für Ihr Feedback. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die geforderte Telefonnummer nicht zu Werbzwecken verwenden. Laut Apothekenbetriebsordnung haben Apotheken eine Beratungspflicht dem Kunden gegenüber. Diese Regelung gilt auch für uns als Versandapotheke. Da uns aber der direkte Kundenkontakt fehlt, müssen wir im Falle einer zwingend notwendigen Beratung sicherstellen können, dass wir den Kunden/die Kundin erreichen können. Aus diesem Grund ist die Telefonnummer ein Pflichtfeld in unserem Bestellprozess.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Bell
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