29.04.2021
Hallo zusammen,
ich schildere hier kurz meine persönlichen Erfahrungen mit Hidden-Audio.
Beim Kauf per Mail sehr freundlich und entgegenkommend. Hätte hier 5 Sterne verdient.
Ich habe von meinem Recht des Widerrufs gebrauch gemacht. Hier ein Auszug aus der Widerrufsbelehrung und den AGB §6 Widerrufsrecht von Hidden-Audio:
"...Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen <u><s> alle Zahlungen </s></u>, die wir von Ihnen erhalten haben, <u><s>einschließlich der Lieferkosten </s></u>(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist..."
Wichtig ist hier der Teil, dass ALLE ZAHLUNGEN zurückgewährt werden.
Von Hidden-Audio wurden 56,76 Euro einbehalten und eben NICHT ALLE Zahlungen zurückgewährt.
Auf mein Nachfragen wurde dies mit den Kosten für den Rückversand begründet. In der Tat steht in der Widerrufsbelehrung und in den AGB folgendes:
"... Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren innerhalb Deutschlands..."
Dies habe ich auch bewusst VOR meinem Kauf gelesen und wahrgenommen. Darauf habe ich mich bewusst eingelassen.
Nun habe ich die Wahre aber nie erhalten, sondern der Shop hat einen Paketstopp ausgelöst und mir die vollen Versandkosten, die entstanden WÄREN (WENN ich denn mit DHL versichert hätte zurücksenden wollen und nicht mit DPD oder anderen) wenn ich die Pakete mit DHL versichert zurückgeschickt hätte.
Laut § 357 Abs 6 BGB hat der Käufer die Kosten für den Rückversand zu tragen, wenn dies vertraglich vereinbart ist und die Kosten tatsächlich angefallen sind. (Persönliche Anmerkung: Hier ist zwar fraglich, ob das auch dann der Fall ist, wenn Hidden-Audio selbst ohne Rücksprache mit mir die Art der Rücksendung festlegt und auch den Dienstleister wählt. Aber lassen wir das weiter außer acht.)
Auf dieser Seite "https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/services/service-loesungen.html#paketstopp" ist der Paketstopp von DHL erklärt und mit Preisen hinterlegt. (Abgerufen 02.07.2021)
Neben einem Infoblatt ist hier auch folgendes zu finden:
" ... Der Service Paketstopp kommt nur dann zur Abrechnung, wenn Ihr Auftrag erfolgreich abgeschlossen werden kann, indem das Paket zurückgesendet wird (Rücksendeentgelt 4,00 EUR pro Paket zzgl. MwSt.) ..."
Gehen wir von zwei Paketen (Verstärker und ein Lautsprecher) aus und + MWST, dann kommen wir auf 9,52 Euro.
Wofür wurde der Rest des Geldes einbehalten?
Folgende Aussagen habe ich dazu erhalten:
1. "...sind keine fiktive Kosten sondern tatsächliche Kosten...".
Hidden-Audio weigert sich aber, diese Aufzuzeigen und transparent zu machen und begründet das mit Sonderkonditionen und " ... Betriebsgeheimnis ...". (Ich verstehe nicht, wieso Versandkosten ein Betriebsgeheimnis sein können. Aber lasse ich mal so stehen)
2. "...Das dafür keine Kosten entstehen ist falsch und da wir vertraglich keine Sonderkonditionen weitergeben dürfen, berechnen wir die normalen Versandkosten, die Sie am Schalter bei DHL auch bezahlt hätten... "
Es ist richtig, es fallen dafür 9,52 Euro an für den Paketstopp. Aber wie kann die Differenz von 9,52 Euro zu 57,76 begründet werden?
Laut § 812 BGB ist es unzulässig, Kosten in Rechnung zu stellen, die angefallen WÄREN.
"...Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet..."
Das sind alles Fragen die bei mir offen geblieben sind.
Weiter habe ich dann darauf hingewiesen, dass ich hier eine Bewertung vornehmen werde. Die Reaktion darauf war seltsam. Es wurde als DOHUNG aufgefasst. Ich war in der IT-Selbstständig und Bewertungen waren willkommen, so habe ich meinen Service stets verbessern können. Eine Drohung habe ich dort nie gesehen, ich wusste ja, dass mein Service gut war. Ich war überzeugt von dem was ich mache.
Gehen wir davon aus, dass ist im Eifer der Emotionen vielleicht unglücklich rübergekommen.
Ich habe die Verbraucherzentrale eingeschaltet. Auch Sie hat Hidden-Audio schriftlich aufgefordert, mit das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurück zu erstatten. Auch hier ist die Frist verstrichen ohne Erfolg.
Laut Verbraucherzentrale habe ich nun zwei Möglichkeiten:
1. Strafanzeige stellen
2. Anwalt nehmen und Klage einreichen
Ich werde diesen Fall weiter verfolgen.
Viele Grüße
S.
ich schildere hier kurz meine persönlichen Erfahrungen mit Hidden-Audio.
Beim Kauf per Mail sehr freundlich und entgegenkommend. Hätte hier 5 Sterne verdient.
Ich habe von meinem Recht des Widerrufs gebrauch gemacht. Hier ein Auszug aus der Widerrufsbelehrung und den AGB §6 Widerrufsrecht von Hidden-Audio:
"...Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen <u><s> alle Zahlungen </s></u>, die wir von Ihnen erhalten haben, <u><s>einschließlich der Lieferkosten </s></u>(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist..."
Wichtig ist hier der Teil, dass ALLE ZAHLUNGEN zurückgewährt werden.
Von Hidden-Audio wurden 56,76 Euro einbehalten und eben NICHT ALLE Zahlungen zurückgewährt.
Auf mein Nachfragen wurde dies mit den Kosten für den Rückversand begründet. In der Tat steht in der Widerrufsbelehrung und in den AGB folgendes:
"... Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren innerhalb Deutschlands..."
Dies habe ich auch bewusst VOR meinem Kauf gelesen und wahrgenommen. Darauf habe ich mich bewusst eingelassen.
Nun habe ich die Wahre aber nie erhalten, sondern der Shop hat einen Paketstopp ausgelöst und mir die vollen Versandkosten, die entstanden WÄREN (WENN ich denn mit DHL versichert hätte zurücksenden wollen und nicht mit DPD oder anderen) wenn ich die Pakete mit DHL versichert zurückgeschickt hätte.
Laut § 357 Abs 6 BGB hat der Käufer die Kosten für den Rückversand zu tragen, wenn dies vertraglich vereinbart ist und die Kosten tatsächlich angefallen sind. (Persönliche Anmerkung: Hier ist zwar fraglich, ob das auch dann der Fall ist, wenn Hidden-Audio selbst ohne Rücksprache mit mir die Art der Rücksendung festlegt und auch den Dienstleister wählt. Aber lassen wir das weiter außer acht.)
Auf dieser Seite "https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/services/service-loesungen.html#paketstopp" ist der Paketstopp von DHL erklärt und mit Preisen hinterlegt. (Abgerufen 02.07.2021)
Neben einem Infoblatt ist hier auch folgendes zu finden:
" ... Der Service Paketstopp kommt nur dann zur Abrechnung, wenn Ihr Auftrag erfolgreich abgeschlossen werden kann, indem das Paket zurückgesendet wird (Rücksendeentgelt 4,00 EUR pro Paket zzgl. MwSt.) ..."
Gehen wir von zwei Paketen (Verstärker und ein Lautsprecher) aus und + MWST, dann kommen wir auf 9,52 Euro.
Wofür wurde der Rest des Geldes einbehalten?
Folgende Aussagen habe ich dazu erhalten:
1. "...sind keine fiktive Kosten sondern tatsächliche Kosten...".
Hidden-Audio weigert sich aber, diese Aufzuzeigen und transparent zu machen und begründet das mit Sonderkonditionen und " ... Betriebsgeheimnis ...". (Ich verstehe nicht, wieso Versandkosten ein Betriebsgeheimnis sein können. Aber lasse ich mal so stehen)
2. "...Das dafür keine Kosten entstehen ist falsch und da wir vertraglich keine Sonderkonditionen weitergeben dürfen, berechnen wir die normalen Versandkosten, die Sie am Schalter bei DHL auch bezahlt hätten... "
Es ist richtig, es fallen dafür 9,52 Euro an für den Paketstopp. Aber wie kann die Differenz von 9,52 Euro zu 57,76 begründet werden?
Laut § 812 BGB ist es unzulässig, Kosten in Rechnung zu stellen, die angefallen WÄREN.
"...Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet..."
Das sind alles Fragen die bei mir offen geblieben sind.
Weiter habe ich dann darauf hingewiesen, dass ich hier eine Bewertung vornehmen werde. Die Reaktion darauf war seltsam. Es wurde als DOHUNG aufgefasst. Ich war in der IT-Selbstständig und Bewertungen waren willkommen, so habe ich meinen Service stets verbessern können. Eine Drohung habe ich dort nie gesehen, ich wusste ja, dass mein Service gut war. Ich war überzeugt von dem was ich mache.
Gehen wir davon aus, dass ist im Eifer der Emotionen vielleicht unglücklich rübergekommen.
Ich habe die Verbraucherzentrale eingeschaltet. Auch Sie hat Hidden-Audio schriftlich aufgefordert, mit das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurück zu erstatten. Auch hier ist die Frist verstrichen ohne Erfolg.
Laut Verbraucherzentrale habe ich nun zwei Möglichkeiten:
1. Strafanzeige stellen
2. Anwalt nehmen und Klage einreichen
Ich werde diesen Fall weiter verfolgen.
Viele Grüße
S.
HIDDEN AUDIO
Vielen Dank für die Bewertung.
1. der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, gemäß Widerrufsbelehrung
2. ist der Paketstopp ein Service von DHL, der zusätzlich (!) zu den üblichen Versandkosten anfällt und haben wir Ihnen nicht berechnet, da wir diesen veranlasst haben, um Sie zu entlasten, da Sie eine Annahmeverweigerung angekündigt hatten und damit nicht zu Hause sein mussten. Lediglich die Rücksendekosten, ebenfalls DHL.de zu entnehmen, wurden in Rechnung gestellt.
3. haben wir Ihnen bereits mehrfach erläutert, dass keine fiktiven Kosten angesetzt wurden, sondern tatsächliche Kosten, was wir im Falle eines Gerichtstermines auch nachweisen werden.
4. unsere Kosten (für den Hinversand) sind natürlich Betriebsgeheimnis und haben mit den Rücksendekosten auch nichts zu tun. Fragen Sie doch einmal Amazon und Co, was dort für ein Paket bezahlt wird. Das sagt Ihnen keiner.
5. werden uns von DHL nur Gesamtrechnungen erstellt, also 30x Paket 1kg, 50x Paket 10kg, 5x Rücksendung 5kg und so weiter. Daher ist ein zur Verfügung stellen der Kosten nicht möglich, zumal diese auf DHL.de klar zu erlesen sind. Wie bereits geschrieben, vor Gericht werden wir unsere Konditionen und die Kosten natürlich der Richterin / dem Richter offen legen um nachzuweisen, dass wir uns nicht an Rücksendekosten bereichern.
6. den Brief der VZ haben wir bereits erhalten und entsorgt. Die VZ kennt natürlich nur ihre Sichtweise. Richtig ist, dass nur tatsächliche Kosten abgerechnet werden dürfen. Ihrer Aussage nach tun wir dies nicht, wonach die VZ natürlich zu Strafanzeige und Klage rät. Nur rechnen wir die tatsächlichen Kosten ab, wonach wir den beiden Empfehlungen der VZ entspannt entgegen sehen.
7. Hätten wir das ganze Thema hier erst gar nicht, würden Sie sich VOR Kauf oder Widerruf über die Kosten einer Rücksendung informieren. 2 große Standlautsprecher und 1 kleineres Paket lassen sich nun einmal nicht für 10€ verschicken.