Gebrauchtware statt B-Ware
Hidden Audio hat ein paar Outdoor Lautsprecher von KEF als B-Ware angeboten. Weder gab es in dem Angebot im Webshop noch in der Auftragsbestätigung irgend einen andere Hinweis auf den Zustand der Lautsprecher als "B-Ware". Keinerlei Beschreibung oder Bilder. Nur "B-Ware". Geliefert wurden die richtigen Lautsprecher aber mit eindeutigen Gebrauchsspuren, die belegen dass sie bereits montiert waren und dass die Halter korrodiert waren an den Stellen, wo der Lack durch die Schraubenköpfe abgeplatzt war. Zudem wiesen die Lautsprecher Dellen und Verschmutzungen auf. Trotz der Lieferung von Gebrauchtware statt B-Ware war der Händler weder zu einem Preisnachlass bereit noch zu der Lieferung echter B-Ware, die noch nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch erfahren hat. Und nun kommen wir zum Kern des Problems: In einer Mail wurde mir bestätigt, dass ihnen der Unterschied zwischen Gebraucht und B-Ware bekannt ist (Gebrauchtware "hat den Bestimmungsgemäßen Gebrauch erfahren") und obwohl es sich eindeutig um Gebrauchtware handelt (Die Bilder zeigen ohne Zweifel, dass die Lautsprecher bereits montiert waren) wurde sie als B-Ware angeboten. Es hat nichts mit dem Preis zu tun (der im Übrigen in der Räumungsverkaufsaktion in den darauffolgenden Tagen noch jeweils um 10% gesunken wäre), sondern einfach um die irreführende Zustandsdeklaration der Ware. Dieses Vorgehen halte ich für intransparent und unseriös.
HIDDEN AUDIO
Ja, er hat B-Ware mit Gebrauchsspuren erhalten. Der Artikel war auch so beschrieben und zu rund der Hälfte des Neupreis verkauft. Wir haben dem Kunden den Widerruf nahegelegt, wenn es nicht passt, aber bisher ist dies nicht passiert. Der angesprochene Preisnachlass vom Kunden waren übrigens in seiner Vorstellung nochmals fast die Hälfte des Verkaufspreises.
Und nein, es ist keine Gebrauchtware. Damit handeln wir nicht. Unsere B-Ware stammt ausschließlich aus Kundenretouren aus einem 14 tägigen Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum hat hat der Käufer die Zeit und das Recht die Ware auf Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise zu testen (Zitat BGB §357a). Und ja, dazu gehört bei für die Wandmontage gedachte Lautsprecher auch die Wandmontage. Der eine Kunde geht mit der Ware sorgsam um, der andere nicht und damit ist die Bandbreite von B-Ware auch von nur einmal geöffnet bis hin zu massiven Transportschäden. Einer Widerrufsware einen "bestimmungsgemäßen Gebrauch" nachzuweisen ist quasi unmöglich. Wer das versuchen möchte, darf es gerne versuchen. Wir unterstellen niemanden nur anhand von Beschädigungen, Macken etc keinen "bestimmungsgemäßen Gebrauch".