Geöffnete Ware trotz Bestätigung als "Neuware" – Enttäuschender Service
Ich habe einen Naim Verstärker bestellt, nachdem mir auf Nachfrage explizit bestätigt wurde, dass es sich um Neuware handelt.
Geliefert wurde jedoch ein Gerät, bei dem das originale Naim-Siegel bereits aufgerissen und mit Tesafilm überklebt war. Zudem weist das Gerät Gebrauchsspuren auf, die nicht zu einem originalverpackten Neugerät passen.
Der Kundenservice zeigte sich auf meine Reklamation hin uneinsichtig. Man verwies lediglich auf die Rechtslage, dass Retouren unter Umständen als Neuware gelten können, und lehnte jegliches preisliches Entgegenkommen für den tatsächlichen Zustand (B-Ware-Charakter/gebrochenes Siegel) strikt ab.
Dass ein Fachhändler bei einem hochwertigen HiFi-Gerät so wenig Wert auf die zugesagte Beschaffenheit und die Transparenz gegenüber dem Kunden legt, ist sehr enttäuschend. Das Kauferlebnis war hier leider mangelhaft.
Geliefert wurde jedoch ein Gerät, bei dem das originale Naim-Siegel bereits aufgerissen und mit Tesafilm überklebt war. Zudem weist das Gerät Gebrauchsspuren auf, die nicht zu einem originalverpackten Neugerät passen.
Der Kundenservice zeigte sich auf meine Reklamation hin uneinsichtig. Man verwies lediglich auf die Rechtslage, dass Retouren unter Umständen als Neuware gelten können, und lehnte jegliches preisliches Entgegenkommen für den tatsächlichen Zustand (B-Ware-Charakter/gebrochenes Siegel) strikt ab.
Dass ein Fachhändler bei einem hochwertigen HiFi-Gerät so wenig Wert auf die zugesagte Beschaffenheit und die Transparenz gegenüber dem Kunden legt, ist sehr enttäuschend. Das Kauferlebnis war hier leider mangelhaft.
HIDDEN AUDIO
Ja, auch Waren aus Kundenretouren sind rechtlich eindeutig Neuware, ist eine Kehrseite des 14 tägigen Widerrufsrechts und wird von uns als einer der wenigen Händler klar und offen kommuniziert -> https://hidden-audio.de/informationen/versandinformationen/
Wie dort auch beschrieben, einfach im Bestellprozess mit angeben, dass eine ungeöffnete Ware geschickt werden soll, dann wird es entsprechend im Versandbereich beachtet.
Daher hat es auch nichts mit "uneinsichtig" zu tun, es ist rechtlich klar geregelt. Auch wurde seitens des Käufers nur das gebrochene Siegel bildlich nachgewiesen, nicht mehr, womit keine Wertminderung am Gerät vorliegt und es damit auch keine Diskussionsgrundlage für ein "preisliches Entgegenkommen" gibt.