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Es hat alles unkompliziert und schnell geklappt
Tolle
Gut gefallen hat uns die unkomplizierte und prompte Abwicklung. Etwas befremdlich fand ich, dass man sozusagen auch gleich den Vollstreckungsbescheid mit beantragen musste.
Zwischenzeitlich hatte unser Schuldner ja auch noch WhatsApp an die Kanzlei geschickt; das konnten wir zwar sehen, aber nicht, ob darauf irgendwie von ihrer Seite reagiert wurde.
Unser Schuldner hat ja auch erst bei / nach Ablauf der Mahnfrist gezahlt. Da hätte es uns schon interessiert, ob er vor Beantragung des Vollstreckungsbescheides noch einmal angemahnt wurde!?
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