Bei der Kurzzeitzulassung ist Vorsicht geboten...
Ich habe für den Erwerb eines Skoda-Neuwagens mit neuwagen-ah.de im Juni 2014 einen Vermittlungsvertrags abgeschlossen.
Leider hat der Vermittler in meinem Fall bezüglich der Kurzzeitzulassung nicht mit offenen Karten gespielt. Die Auskunft bezüglich der Zeit der Anmeldung auf das Autohaus wurde vom Vermittler von Beginn an mit „etwa 2-3 Tagen“ angegeben. Nach der Änderung der Fahrzeugkonfiguration über den Vermittler tauchte im Kaufvertrag des Autohauses dann der Zusatz „max. 31 Tage“ auf. Auch auf die wiederholte Nachfrage beim Vermittler blieb dieser bei der Aussage von "meist 2-3 Tage". Nach Aussage vom Vertragshändler jetzt kurz vor der Fahrzeugübergabe ist eine Zulassung des Fahrzeugs von 31 Tagen auf das Autohaus UNBEDINGT notwendig.
Leider verschlechtern sich dadurch mit unter die Versicherungsbedingungen für den Käufer, da das Fahrzeug dann nicht mehr als Neuwagen gilt und entsprechende Neuwagenrabatte und Neupreisentschädigungen wegfallen. Hingegen würde bei einer Zulassung von 2-3 Tagen auf das Autohaus das Fahrzeug wohl von den meisten Versicherungsgesellschaften noch als Neuwagen angesehen.
Hier ist also etwas Vorsicht geboten, da die Kurzzeitzulassung einen Unterschied im Rabatt von 1% ausmacht. Wenn man diese von den beworbenen Rabatten abzieht, können andere Vermittler wohl die gleichen Rabatte bieten. Zusätzlich muss hier noch angemerkt werden, dass sich die Überführungskosten nach der Änderung in der Fahrzeugkonfiguration um 100,- € verteuerten. Ebenso wurde vom Vermittler eine zu optimistische Lieferzeit angegeben, die dann im Kaufvertrag des Autohauses deutlich nach oben korrigiert wurde.
Grundsätzlich war die Abwicklung und die Kommunikation mit dem Vermittler problemlos. Antworten auf Nachfragen erfolgten meist am gleichen Tag. Jedoch trübt die Tatsache, dass bei der Kurzzeitzulassung der Kunde nicht korrekt informiert wurde, den Gesamteindruck so sehr, dass hier für mich keine gute Bewertung und auch keine Weiterempfehlung der Dienstleistung des Vermittlers mehr erfolgen kann.
Leider hat der Vermittler in meinem Fall bezüglich der Kurzzeitzulassung nicht mit offenen Karten gespielt. Die Auskunft bezüglich der Zeit der Anmeldung auf das Autohaus wurde vom Vermittler von Beginn an mit „etwa 2-3 Tagen“ angegeben. Nach der Änderung der Fahrzeugkonfiguration über den Vermittler tauchte im Kaufvertrag des Autohauses dann der Zusatz „max. 31 Tage“ auf. Auch auf die wiederholte Nachfrage beim Vermittler blieb dieser bei der Aussage von "meist 2-3 Tage". Nach Aussage vom Vertragshändler jetzt kurz vor der Fahrzeugübergabe ist eine Zulassung des Fahrzeugs von 31 Tagen auf das Autohaus UNBEDINGT notwendig.
Leider verschlechtern sich dadurch mit unter die Versicherungsbedingungen für den Käufer, da das Fahrzeug dann nicht mehr als Neuwagen gilt und entsprechende Neuwagenrabatte und Neupreisentschädigungen wegfallen. Hingegen würde bei einer Zulassung von 2-3 Tagen auf das Autohaus das Fahrzeug wohl von den meisten Versicherungsgesellschaften noch als Neuwagen angesehen.
Hier ist also etwas Vorsicht geboten, da die Kurzzeitzulassung einen Unterschied im Rabatt von 1% ausmacht. Wenn man diese von den beworbenen Rabatten abzieht, können andere Vermittler wohl die gleichen Rabatte bieten. Zusätzlich muss hier noch angemerkt werden, dass sich die Überführungskosten nach der Änderung in der Fahrzeugkonfiguration um 100,- € verteuerten. Ebenso wurde vom Vermittler eine zu optimistische Lieferzeit angegeben, die dann im Kaufvertrag des Autohauses deutlich nach oben korrigiert wurde.
Grundsätzlich war die Abwicklung und die Kommunikation mit dem Vermittler problemlos. Antworten auf Nachfragen erfolgten meist am gleichen Tag. Jedoch trübt die Tatsache, dass bei der Kurzzeitzulassung der Kunde nicht korrekt informiert wurde, den Gesamteindruck so sehr, dass hier für mich keine gute Bewertung und auch keine Weiterempfehlung der Dienstleistung des Vermittlers mehr erfolgen kann.
Neuwagen-ah.de