Mahnbescheid.de

4,91 / 5,00

Basierend auf 27 Bewertungen

4,00
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Qualität
5
Preis-Leistung
2
Termintreue
5
Service
4

Guter Service und nette Mitarbeiter

Es war alles sehr einfach und gut zu bedienen. Der Service war allerdings nicht so gut zu erreichen. Dafür war aber der Rückruf sehr schnell daher ein Abzug beim Service. Das einzige was mir nicht so gut gefallen hat, ist, dass man nicht direkt gesehen hat, dass es eine Dienstleistung ist und die bezahlt werden muss, weil ich hatte das Gefühl, dass ich das direkt selbst mache genauer aber ansonsten war es ein guter Service und etwas teuer aber trotzdem noch im Rahmen .
Antwort von Mahnbescheid.de auf diese Bewertung.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Dass Sie uns nicht gleich erreicht haben, tut uns leid; gut, dass der Rückruf schnell kam. Den Antrag beim Mahngericht stellen wir für Sie, und unsere Vergütung steht vor jeder Beauftragung auf unserer Seite „Kosten und Gebühren“. Ist Ihre Forderung berechtigt, trägt im Erfolgsfall der Schuldner die Kosten des Verfahrens (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB) – für Sie ist das Verfahren dann kostenneutral.

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Diese 4-Sterne-Bewertung für Mahnbescheid.de wurde am 02.10.2026 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,91 von 5 Sternen, basierend auf 27 Bewertungen.

Sibel
4 / 5

Guter Service und nette Mitarbeiter

Es war alles sehr einfach und gut zu bedienen. Der Service war allerdings nicht so gut zu erreichen. Dafür war aber der Rückruf sehr schnell daher ein Abzug beim Service. Das einzige was mir nicht so gut gefallen hat, ist, dass man nicht direkt gesehen hat, dass es eine Dienstleistung ist und die bezahlt werden muss, weil ich hatte das Gefühl, dass ich das direkt selbst mache genauer aber ansonsten war es ein guter Service und etwas teuer aber trotzdem noch im Rahmen .
  • Qualität 5
  • Preis-Leistung 2
  • Termintreue 5
  • Service 4
Antwort von Mahnbescheid.de auf diese Bewertung.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Dass Sie uns nicht gleich erreicht haben, tut uns leid; gut, dass der Rückruf schnell kam. Den Antrag beim Mahngericht stellen wir für Sie, und unsere Vergütung steht vor jeder Beauftragung auf unserer Seite „Kosten und Gebühren“. Ist Ihre Forderung berechtigt, trägt im Erfolgsfall der Schuldner die Kosten des Verfahrens (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB) – für Sie ist das Verfahren dann kostenneutral.


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