Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - Kundenbewertungen & Rezensionen (2026)

4,94
Sehr Gut
68 Bewertungen
5
99%
4
0%
3
0%
2
0%
1
1%
Die prozentuale Verteilung basiert auf den Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org
Die Gesamtbewertung von Sehr Gut 4,94 / 5,00 setzt sich zusammen aus:
  • ★
    AUSGEZEICHNET.org — Sehr Gut 4,94 / 5,00 von 68 Bewertungen
    anzeigen →
5,00/5,00
Suse Summera
12.12.2016
Der Rechtsanwalt hat mich nach einer Filesharing Abmahnung vertreten. Ein voller Erfolg - Die Forderung wurde komplett abgewehrt! Uneingeschränkte Empfehlung.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Petra Smith Gregory
05.12.2016
Als Vermieterin einer möblierten Wohnung mit eigenem Internetanschluss für die alleinige Nutzung des Mieters, bekam ich von einer Münchner Anwaltskanzlei eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing eines Films). Mir war sofort klar, dass ich mich nicht eigenständig gegen diesen Vorwurf wehren konnte. Ein Telefonat mit Herrn Kramarz brachte Klarheit, er erläuterte mir die Sachlage und seine Vorgehensweise in dieser
Angelegenheit. Da professionelles und rasches Handeln von Nöten war, kontaktierte er zügig die Gegenseite und erreichte nach mehrmaligen Schriftwechsel
einen Vergleich, sodass nun lediglich die Hälfte der ursprünglich geforderten Schadensersatzleistung gezahlt werden muss.
Die Kanzlei Kramarz ist zentral gelegen (ausreichend Parkmöglichkeiten sind vorhanden) und ist im Erscheinungsbild modern, hell und freundlich. Herr Kramarz und sein Team sind äußerst sympathisch, ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

Hallo,
vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Ich freue mich, dass die Sache so schnell zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden konnte.

5,00/5,00
B. K.
21.10.2016
Über den Rechtsbeistand von Anwalt Kramarz kann ich nur Positives berichten, sowohl was die menschliche Seite angeht, als auch seine Kompetenz als Anwalt; das Ergebnis seiner Tätigkeit für mich ist besser, als ich erwartet habe. Kann ich nur weiterempfehlen !
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Karla
30.09.2016
Ich hatte bisher wenig mit Anwälten zu tun. Der hier hat mir jedenfalls geholfen und meine Fragen beantwortet. Klare Empfehlung!
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Remond
20.05.2016
Bin sehr zufrieden. Alles professionell gelaufen.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Keine Angaben
08.05.2016
Die Kanzlei, Herrn Rechtsanwalt Kramarz, kann ich nur empfehlen. Sehr gute Abwicklung.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Herzallerliebst
28.04.2016
Sehr kompetente Beratung, gute Einschätzung der Chancen vor Gericht, schnelles und effizientes Arbeiten.
Dank RA Kramarz habe ich meine Ansprüche vor Gericht durchsetzen können.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Ute B.
27.04.2016
Ein sehr engagierter, kompetenter und höflicher Anwalt, der seine Mandanten ausführlich und verständlich berät und in die Entscheidungsfindung mit einbezieht. Für mich ist er bereits das zweite Mal der Retter in der Not. Mit gutem Gewissen kann ich Herrn Kramarz uneingeschränkt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Julia Belmer
26.04.2016
RA Kramarz hat mich gut vertreten
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

5,00/5,00
Mike
26.04.2016
Die Mitarbeiterinnen von Herrn Kramarz sind sehr freundlich und hilfsbereit. Die Kanzleiräume sind ansprechend. Die Beratung war gut und auch auf Nachfragen konnte der Anwalt hilfreiche Antworten geben.
Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht antwortet:

Weitere Informationen von AUSGEZEICHNET.org
Über die Bewertungsplattform

Seit über einem Jahrzehnt bietet AUSGEZEICHNET.org Unternehmen eine umfassende Lösung, um Kundenbewertungen effizient zu sammeln und über verschiedene Plattformen hinweg zu bündeln. Durch die Aggregation von Bewertungen aus verschiedenen Quellen ermöglicht AUSGEZEICHNET.org es Unternehmen, sich optimal zu positionieren. Gleichzeitig hilft das vertrauenswürdige Bewertungssiegel Verbrauchern, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Ehrliche Kundenmeinungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit von AUSGEZEICHNET.org, da sie entscheidend dazu beitragen, dass potenzielle Käufer die Qualität von Produkten und Dienstleistungen besser einschätzen können. Ob positive oder konstruktive negative Bewertungen – diese authentischen Meinungen erleichtern Verbrauchern die Orientierung und bieten Unternehmen wertvolle Einblicke, um ihre Angebote weiter zu verbessern.
Mit dem Ziel, mehr Transparenz und Vertrauen im Internet zu schaffen, verbindet AUSGEZEICHNET.org Unternehmen und Kunden auf eine Weise, die beiden Seiten langfristig zugutekommt.

Künstliche Intelligenz (KI/AI)

Die Inhalte auf dieser Seite wurden mit Hilfe von KI-Technologien analysiert und teilweise generiert. Obwohl wir uns um Genauigkeit und Klarheit bemühen, können die Informationen automatisierte Interpretationen enthalten und sollten für kritische Anwendungsfälle unabhängig überprüft werden.

Hinweis zu den Bewertungen
  • Authentizität der Bewertungen

    Bewertungen werden vor der Veröffentlichung nicht transaktionsbezogen geprüft; unverifizierte Beiträge können daher auch von Nicht-Kunden stammen. AUSGEZEICHNET.org nutzt jedoch das Label „Verifiziert“ für Bewertungen, die auf Einladung eines Unternehmens (z. B. via Review Collector) oder durch manuelle Belegprüfung unseres Teams zustande kamen.

  • All-in-One Funktion (externe Bewertungsportale)

    Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen und der Aktualisierungsfrequenz bei der Aggregation von Daten fremder Portale kann es zu Diskrepanzen zwischen den auf AUSGEZEICHNET.org dargestellten Werten und den Werten auf den jeweiligen Fremdseiten kommen. Es wird daher empfohlen, für die aktuellsten Daten die entsprechenden Portale direkt zu besuchen.

  • Darstellung der Bewertungen

    Sofern Bewertungen von anderen Portalen angezeigt werden, bezieht sich der dargestellte Gesamtdurchschnitt auf die Summe der Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org sowie denen der transparent offengelegten, anderen Portale. Der Bewertungsschnitt in der Box auf der rechten Seite bezieht sich hingegen ausschließlich auf die bei AUSGEZEICHNET.org abgegebenen Bewertungen.

(Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - Durchschnitt: 4,94 / 5,00 von 68 Bewertungen)