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SOS Verkehrsrecht - Kundenbewertungen & Rezensionen (2026)

4,87
Sehr Gut
27.862 Bewertungen
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Die prozentuale Verteilung basiert auf den Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org
Die Gesamtbewertung von Sehr Gut 4,87 / 5,00 setzt sich zusammen aus:
  • AUSGEZEICHNET.org — Sehr Gut 4,87 / 5,00 von 27.862 Bewertungen
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AI‑Insights: Sentiment & Themenanalyse

Gute Erfahrungen (AI)

Das gefällt den Bewertenden Personen
  • kompetente und professionelle Beratung
  • schnelle und freundliche Kommunikation
  • erfolgreiche Verfahrensausgänge

Sentiment-Analyse (AI)

Das Stimmungsbild der Kundenmeinungen
Positiv: 558
Neutral: 87
Negativ: 8
5,00/5,00
Jochen
01.03.2017
Informativ, umfassend und verständlich
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Findafender
01.03.2017
Ich habe sofort nach der Kontaktaufnahme eine umfängliche und zeitintensive Erstberatung erhalten, die mir eine grosse Entscheidungshilfe war.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Joachim C.
01.03.2017
zeitnah und umfassend
SOS Verkehrsrecht antwortet:

4,00/5,00
C. Heß
01.03.2017
Am 27. 2. 2017 beriet mich Herr Fischer zu meinen Möglichkeiten, einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Wie man vorgehen kann, enthielt für mich neue Aspekte. Jedoch nehme ich lieber die Belastung durch die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides hin.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Alexander
01.03.2017
ich kann bis jetzt nicht viel sagen ,aber das Gäsprech war gut
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
JGO
01.03.2017
Anhörung im Bußgeldverfahren
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Manni
01.03.2017
umfangreiche kostenlose Erstberatung wegen Bußgeldbescheid
SOS Verkehrsrecht antwortet:

4,00/5,00
Ralph B.
01.03.2017
Alle Möglichkeiten aufgezeigt und zu erwartende Kosten genannt. Da der Rückruf erst 24 h nach Erstkontakt erfolgte, hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits einen anderen Anwalt beauftragt.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
jemand aus Drochtersen
01.03.2017
Verständnis volles Gespräch.Auf klärung wie ich mich weiter verhalten soll.Berührende Worte.Kann man nur weiter empfehlen.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
ESB
01.03.2017
nach dem Passieren einer stationären Radaranlage auf der BAB 67 sah ich in der tiefstehenden Sonne am 17.01.2017 das Aufhebungszeichen und habe beschleunigt, zu spät sah ich, dass das nur für ein Lkw-Überholverbot galt, nicht für die Geschwindigkeitsbeschränkung. Hätte man das Beschränkungsschild auf 100Kmh über das Freigabezeichen wie sonst auch angeschraubt, wäre es nicht zu der Überschreitung gekommen
SOS Verkehrsrecht antwortet:

Weitere Informationen von AUSGEZEICHNET.org
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Seit über einem Jahrzehnt bietet AUSGEZEICHNET.org Unternehmen eine umfassende Lösung, um Kundenbewertungen effizient zu sammeln und über verschiedene Plattformen hinweg zu bündeln. Durch die Aggregation von Bewertungen aus verschiedenen Quellen ermöglicht AUSGEZEICHNET.org es Unternehmen, sich optimal zu positionieren. Gleichzeitig hilft das vertrauenswürdige Bewertungssiegel Verbrauchern, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
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