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SOS Verkehrsrecht – Erfahrungsberichte & Bewertungen (2026)

Gesamtbewertung im Überblick

Sehr Gut
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27.604 Bewertungen
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Die prozentuale Verteilung basiert auf den Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org

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Sehr Gut
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27.604 Bewertungen
SOS Verkehrsrecht

Sonnenallee 260/262
12057 Berlin

Kundenfeedback (Alle 27604)

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Neuste Bewertungen (2026)

5,00/5,00
Annett E.
07.03.2022
Ein ganz großes Lob und meinen herzlichsten Dank an alle vom SOS Verkehrsrecht. Es war von Anfang an eine super Beratung. Und das Ergebnis meines Verfahrens mehr als zufriedenstellend.
Vielen Dank, auch wenn ich hoffe Sie nicht noch mal in Anspruch nehmen zu müssen.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

1,00/5,00
Holger G.
07.03.2022
Hätte man mir vor einem halben Jahr diese Geschichte erzählt, so hätte ich diese nicht glauben können!

Zum Sachverhalt kurz geschildert:

Am 09.09.2021 bin ich mit meinem Dienstwagen (VW Bulli) in einer siebziger Zone außerhalb geschlossener Ortschaft mit Tempo 91 km/h geblitzt worden. Ein paar Wochen später wurde mir ein Busgeldbescheid zugestellt.

Der Bußgeldbescheid war aber fehlerhaft. Mir wurde vorgeworfen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h……..91 km/h gefahren zu sein.
Nachdem ich dann im Internet mich bzgl. des Bußgeldkataloges schlau gemacht hatte, rief mich am selbigen Abend ein Kollege der SOS Verkehrsrecht an, um mich über evtl. Folgen bzgl. des Bußgeldbescheides aufzuklären.
Mir wurde die Option empfohlen rückwirkend in den Verkehrsrechtschutz einzutreten, was ich dann auch genauso gemacht habe. Die ARARG war die einzige Versicherung bei der eine rückwirkende Anmeldung einer Verkehrsrechtschutzversicherung möglich war.
Allerdings hatte die rückwirkende Versicherung einen Haken-die freie Wahl eines Rechtsanwaltes war ohne zusätzliche Kosten nicht möglich.

Bevor es zu sämtlichen E-Mail- Verkehr kam, habe ich die Herren mehrmals und explizit auf den genauen Sachverhalt aufmerksam gemacht.
Wie sich nämlich aus meiner Recherche rausstellte, wurde mein PKW von der Typenbezeichnung N1 sowie es im Fahrzeugschein steht, als LKW bei dem Bußgeldbescheid angenommen. Und da ein LKW außerhalb geschlossener Ortschaften nur 60 km/h fahren darf wurde entsprechend von den zugelassenen 60 km/h ausgegangen. Allerdings geht aus den Akten sowie meiner zugesandten Kopie meines Fahrzeugscheines ganz genau hervor dass es sich bei meinem Fahrzeug um ein PKW handelt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 T.
Leider fand dieser genaue Sachverhalt bei der Bearbeitung sowie Übermittlung an die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung!
Nachdem ich dann letztmalig einen Busgelbescheid mit Fahrverbot per Einschreiben zugesandt bekommen habe, habe ich nochmals auf den Sachverhalt per E-Mail hingewiesen.
Anschließend folgten sowie ich es in der Nachbetrachtung feststellen muss zwei bis drei sehr angsteinflößende Telefonate mit einem Rechtsanwalt der anscheinend in seinem Fachbereich wenig Erfahrung oder einfach keine Ahnung hatte!
Er riet mir dringend einen Zeugen zu benennen, der am besagten Tag an dem ich geblitzt wurde exakt an dieser Stelle vorbeigefahren ist, und jetzt kommt es, und sich genau an die Beschilderung mit 70 km/h erinnern kann.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht warum man bei mir von Tempo 60 km/h ausgegangen ist. Rückblickend ist es mir schleierhaft warum der Anwalt aus seinen ausführlichen Unterlagen den Sachverhalt gegenüber der Bußgeldstelle sowie später der Staatsanwaltschaft nicht klären konnte!

Was dann folgte war die Einladung zur Gerichtsverhandlung am 18. Februar 2022. Wie man mir bereits im Vorfeld zu verstehen gegeben hatte, würde sich mein zuständiger Anwalt einen Tag vor der Gerichtsverhandlung bei mir melden.

Der Rechtsanwalt meldete sich telefonisch wie vereinbart am Abend zuvor. Wir tauschten Inhalte des aktuellen Sachstandes aus. Wir besprachen alle Inhalte die vor Gericht wichtig sind und auf was es ganz genau ankommt. Dieses Telefonat dauerte etwa 40 Minuten.

Die Gerichtsverhandlung war am 18.02.2022 um 8.00 Uhr angesetzt.
Leider konnte mein zuständiger Rechtsanwalt am Termin auf Grund von höherer Gewalt (Sturm) nicht teilnehmen, so dass ich mich allein vor der zuständigen Richterin vertreten musste.

Was dann passierte macht mich bis zum heutigen Tage immer noch sehr wütend!

Ich schilderte aus meiner Sicht der Richterin den Sachverhalt. Nachdem die Richterin diesen anhand ihrer Unterlagen bis ins letzte Detail nachvollziehen konnte, wurde mein Bußgeldbescheid mit 4 Wochen Fahrverbot korrigiert so dass sich das Fahrverbot erledigt hatte und die Bußgeldsumme um mehr als die Hälfte halbiert hat.

SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Spiske J
07.03.2022
Sehr gute Beratung und Vertretung in oben genannter Sache!
Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen und Bearbeitung erfolgte zügig und zuverlässig.
Beratung schriftlich wie telefonisch war sehr gut, auch wenn es keine Gespräche Auge zu Auge gab.
Abschließend kann man nur sagen, eine runde Sache und sehr zu empfehlen!!
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Klaus H.
07.03.2022
Alles TOP gelaufen - Ich bin sehr zufrieden und werde Sie weiterempfehlen. DANKE
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Richard Schmieder
07.03.2022
Herzlichen Dank für Ihre professionelle Arbeit!
Es war eine freudige Überraschung, als der Brief am vergangenen Freitag, von der Bußgeldstelle bei mir eintraf! Einstellung des Verfahrens! 75 € und 1 Punkt gespart!
Als Vielfahrer, ca. 50.000 km im Jahr, für BMW Märtin Freiburg, ist man immer der Gefahr ausgesetzt, ungewollt in eine Ordnungswidrigkeit zu Schlitten!
"Willst Du keinen Stress, lass es regeln von SOS!" Merci Richard
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
u-koeln
07.03.2022
Tolle Beratung und unkomplizierte Abwicklung. Besser hätte es nicht laufen können!
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Tempoverstoß
07.03.2022
Beratung Geschwindkeitsverstoss Top
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Nadia
07.03.2022
Ich danke Ihnen für die Informationen. Sie waren sehr hilfreich.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Lutz F.
07.03.2022
... ich habe bisher sehr gute Erfahrungen gemacht (hoffentlich bleibt es so), zum Anfang, der Kontakt war mit sehr netten, kompetenten Mitarbeitern, welche sich dem Fall angenommen haben und auch Fragen zum Hergang gestellt haben. im Nachgang kam immer mal eine Erinnerungsmail, ob schon Behördenschreiben eingegangen sind und wenn ja, der Hinweis sie Ihnen zuzusenden. Die Einsendung ist sehr leicht und verständlich, so dass man eigentlich bei der Übermittlung keine Fehler machen kann. Sehr gut finde ich, dass das übermittelte Schreiben direkt unter dem zugehörigem Aktenzeichen abgehangen wir. So kann wirklich nicht verloren gehen.

SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Matthias
07.03.2022
Ausführliche und sachliche Beratung ich habe mich gleich ein wenig ruhiger gefühlt
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Horst Rühmann
06.03.2022
Sehr gute ausführliche Beratung mit vielen Details.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
scaleoplan GmbH
06.03.2022
Die persönliche Kontaktaufnahme erfolgte kurzfristig und die damit verbundene Erstberatung war sehr hilfreich. Vielen Dank
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Günes
06.03.2022
die Beratung erfolgte sehr schnell und ausführlich alle Fragen wurden beantwortet.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Mike Heutling
06.03.2022
Super nettes und fragen klärendes Telefonat
SOS Verkehrsrecht antwortet:

4,00/5,00
Viktor Küppers
05.03.2022
Gute erstberatung
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Seitz
05.03.2022
Die Beratung war sehr gut und ich hoffe es hilft mir weiter in meiner Sache.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Anke
05.03.2022
Sehr sehr zum empfehlen. Reibungsloser Ablauf, freundlich, und das warten aufs Ergebnis rentiert sich definitiv.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Rainer
05.03.2022
Das war eine korekte Imformation über den Sachverhalt des Bußgeldverfahren.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Anita G.
05.03.2022
Sehr gute , voll umpfängliche Beratung!
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Wolff
04.03.2022
Ich habe eine super Beratung bekommen , den Ausgang des Sachverhaltes kann ich noch nicht bewerten ,da der Fall erst bearbeitet werden muß . Beratung und Gespäch waren zur meinem vollen Befriedigung , kann ich nur weiter entfehlen
SOS Verkehrsrecht antwortet:

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Branche: Fahrzeuge & Straßenverkehr
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