Kanzlei THOLL - Kundenbewertungen & Rezensionen (2026)

4,86
Sehr Gut
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Die prozentuale Verteilung basiert auf den Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org
Die Gesamtbewertung von Sehr Gut 4,86 / 5,00 setzt sich zusammen aus:
  • ★
    AUSGEZEICHNET.org — Sehr Gut 4,86 / 5,00 von 50 Bewertungen
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5,00/5,00
A.A.
25.11.2015
Ich hatte eine Insolvenz in dieser wirklich schweren Zeit wurde ich von Herrn Tholl super betreut. Auf meine Ängst wurde beruhigend eingegangen. Der Informationsfluss war perfekt. Ohne Herrn Tholl hätte ich nie wieder in Leben zurückgefunden. Ein wirklich guter Mensch.
Kanzlei THOLL antwortet:

Vielen Dank für diese freundliche Bewertung.

4,00/5,00
M. aus Essen
06.11.2015
Verifiziert
Hallo Herr Tholl,
hiermit möchte ich mich für Ihre tolle Arbeit und Hilfe bedanken. Besonders für Ihr Verständnis und Ihre ruhige Art. Auf Grund meiner Sorgen und meiner Depression war ich bestimmt ein Kunde der sehr ungeduldig ist und viele Fragen gestellt hat. Ich habe mich sehr wohl gefühlt und kann Ihre Arbeit nur weiterempfehlen. Aktuell stehe ich vor dem Termin mit dem Insolvenzverwalter des Amtsgerichts und es scheint alles seinen Weg zu gehen. Besonders hervorheben möchte ich das Gefühl, das ich weiß, dass ich jederzeit bei Fragen zu Ihnen kommen kann. Aber auch die vielen Tips und Ihre fachliche Aufklärung über den Verlauf meiner künftigen Insolvenz waren für mich verständlich und haben mir den Weg erleichtert und mich beruhigt. Die Atmosphäre in Ihren Räumlichkeiten und auch die freundliche Dame am Empfang haben mir den Weg zu unseren Terminen und den Aufenthalt bei Ihnen erleichtert.

Ich hoffe auf ein baldiges Widersehen.

Ihnen und Ihrem Team alles Gute.
Kanzlei THOLL antwortet:

Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
MfG Dirk Tholl

5,00/5,00
T...
06.10.2015
Kostenlose und fachkompetente Beratung.
Würde ich jedem empfehlen
Kanzlei THOLL antwortet:

5,00/5,00
Studiosus
13.04.2015
Nicht nur toll, sondern ein erstklassiger Anwalt mit Geduld, Herz und erstaunlicher Übersicht. Nimmt sich auch Zeit für Erklärungen und kann zuhören.
Kanzlei THOLL antwortet:

5,00/5,00
A.V.
01.04.2015
Ich wurde von Herrn Tholl wegen einem hohen Bußgeldbescheid vom Kreis vertreten.
Ich wurde von Herrn Tholl sehr verständnisvoll und kümmernd empfangen. Er hat sich stets viel Zeit für mich und meine Belange genommen. Ich fühlte mich von Anfang an gut aufgehoben. Herr Tholl hat mich ausführlich über meine Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt. Jede Korrespondenz wurde ausführlich mit mir besprochen und ich wurde immer sofort informiert.
Am Ende hatten wir ein positives Ergebnis, welches sogar ohne Prozess erreicht werden konnte.
Kanzlei THOLL antwortet:

5,00/5,00
K.W.
05.03.2015
Herr Tholl hat fachlich kompetent meine Rechte in einer schwierigen Situation vertreten. Besonders gut gefallen hat mir dabei, dass er Wert auf Sachlichkeit und Deeskalation gelegt hat, was auch dazu beitrug, die Angelegenheit schnell und würdevoll zu einem guten Ende zu bringen. Herzlichen Dank dafür.
Kanzlei THOLL antwortet:

4,00/5,00
L.H.
01.03.2015
Verifiziert
War für eine mietrechtliche Erstberatung bei Herrn Tholl. Bin sehr zufrieden. Herr Tholl konnte mir weiterhelfen.
Kanzlei THOLL antwortet:

5,00/5,00
Volker Clausmeyer
21.02.2015
Die Zusammenarbeit mit Herrn Tholl empfand ich sehr angenehm,effizient,zuverlässig,Zielführend und vor allem erfolgreich,daher bin ich mit der Vertretung meiner Interessen durch Herrn Tholl sehr zufrieden und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Kanzlei THOLL antwortet:

5,00/5,00
O.M.
01.02.2015
Ich habe eine unberechtigte Kündigung erhalten. Herr Rechtsanwalt Tholl hat mich vor dem Arbeitsgericht vertreten und das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt. Herr Tholl hat mich sehr engagiert vertreten. Sollte ich noch einmal ein Rechtsproblem haben, werde ich Herrn RA Tholl wieder aufsuchen; ich kann Herrn RA Tholl nur empfehlen.
Kanzlei THOLL antwortet:

5,00/5,00
F.B.
29.01.2015
Herr Tholl hat mich während der Zwangsversteigerung meiner Immobilie sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Ich kann Herrn Tholl als Rechtsanwalt nur empfehlen.
Kanzlei THOLL antwortet:

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