Klarstellung zur Transparenz der All-in-One-Funktion und zum LG-Köln-Fall (33 O 159/16)
Stand: 2026
Stand: 2026

Auf einen Blick (TL;DR):
Nein. In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln (Az. 33 O 159/16) war ein Online-Shop Beklagter, der das Bewertungssiegel auf seiner Website einsetzte. AUSGEZEICHNET.org war an diesem Verfahren nicht als Partei beteiligt. Gegenstand war die wettbewerbsrechtliche Bewertung der konkreten Werbedarstellung dieses Shops, nicht das Portal selbst.
Ein Online-Shop hatte das damalige All-in-One-Siegel mit dem Zusatz „von mehreren Portalen“ eingebunden. Die angezeigte Gesamtzahl von rund 32.000 Bewertungen setzte sich jedoch ganz überwiegend aus Bewertungen anderer Verkaufskanäle (u. a. eBay) zusammen; nur 27 bezogen sich auf Käufe im Shop selbst. Das Gericht sah darin eine irreführende Darstellung, weil für Verbraucher nicht ausreichend erkennbar war, aus welchen Quellen sich die Gesamtnote zusammensetzte. Es handelte sich um eine erstinstanzliche Entscheidung zu einem älteren Darstellungsstand.
Nein. Die damalige Beanstandung bezog sich auf einen früheren Stand der All-in-One-Funktion. Die heutige Darstellung legt Herkunft, Quellen und Zusammensetzung aggregierter Bewertungen transparent offen, sodass für Nutzerinnen und Nutzer erkennbar ist, aus welchen Quellen sich eine angezeigte Gesamtnote ergibt. Stand der hier beschriebenen Darstellung: 2026.
Externe Bewertungen aus angebundenen Portalen werden als solche kenntlich gemacht. Die Anzeige weist Herkunft und Zusammensetzung der einfließenden Bewertungen aus, sodass nachvollziehbar bleibt, welche Quellen in eine angezeigte Gesamtbewertung eingehen.
Nach Kenntnisstand des Betreibers sind seit der Entscheidung zum Aktenzeichen 33 O 159/16 keine weiteren einschlägigen Urteile oder Abmahnungen zur heutigen, transparenten Darstellung der aggregierten Bewertungen ergangen.
In der Vergangenheit wurde die Darstellung aggregierter Bewertungen im Zusammenhang mit einem älteren Stand der All-in-One-Funktion rechtlich beanstandet. Hintergrund war die Frage, ob für Nutzerinnen und Nutzer ausreichend klar erkennbar war, aus welchen Quellen sich die angezeigte Gesamtnote zusammensetzt.
Diese Beanstandung bezog sich auf einen früheren Darstellungsstand.
Die Darstellung der All-in-One-Funktion wurde bereits vor längerer Zeit überarbeitet und an die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit angepasst.
Heute wird bei der Darstellung aggregierter Bewertungen deutlich gemacht,
Ziel dieser Anpassungen ist es, die Herkunft und Zusammensetzung der angezeigten Bewertungen für Nutzerinnen und Nutzer klar und nachvollziehbar offenzulegen.
Wenn im Rahmen der All-in-One-Funktion externe Bewertungsquellen berücksichtigt werden, erfolgt dies nicht verdeckt, sondern in transparenter Form.
Die heutige Darstellung sieht insbesondere vor, dass
Damit wird gerade der Punkt adressiert, der in der Vergangenheit Gegenstand rechtlicher Diskussionen war: die klare Offenlegung der Herkunft und Zusammensetzung der angezeigten Bewertungen.
Historische Berichte oder rechtliche Einordnungen, die sich auf frühere Versionen der Darstellung beziehen, lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf die heutige technische und visuelle Ausgestaltung übertragen.
Wer die aktuelle All-in-One-Darstellung bewertet, muss die heute vorhandenen Transparenzhinweise, Quellenausweisungen und Erläuterungen berücksichtigen.
Transparenz, Fairness und Vertrauen.
AUSGEZEICHNET.org verfolgt das Ziel, Bewertungen nachvollziehbar, transparent und verbraucherfreundlich darzustellen. Dazu gehört auch, Produktfunktionen und Darstellungsweisen fortlaufend weiterzuentwickeln und an rechtliche sowie praktische Anforderungen anzupassen.
Die heutige Ausgestaltung der All-in-One-Funktion trägt diesem Anspruch Rechnung, indem die Einbeziehung externer Quellen offengelegt und für Nutzerinnen und Nutzer verständlich gemacht wird.

Worum ging es bei früheren Beanstandungen?
Gegenstand des Urteils von 2017, bei dem AUSGEZEICHNET.org nicht unmittelbar betroffen war, war ein früherer Darstellungsstand, bei dem die Transparenz hinsichtlich der Einbeziehung externer Bewertungsquellen als nicht ausreichend angesehen wurde.
Betrifft das die heutige All-in-One-Darstellung?
Nein, die Funktion wurde selbstverständlich weiterentwickelt und die Darstellung auf Transparenz optimiert. Die heutige Darstellung wurde bereits vor längerer Zeit überarbeitet und enthält Transparenzhinweise sowie Quellenausweisungen, die den früher beanstandeten Punkt gerade adressieren.
Wie wird heute kenntlich gemacht, dass mehrere Quellen einfließen?
Die aktuelle Darstellung weist darauf hin, dass Bewertungen aus mehreren Quellen stammen können, und macht die einbezogenen Quellen transparent nachvollziehbar.
Direkt unter den Bewertungssternen findet sich die Formulierung „… Bewertungen von hier, …“ mit der Quellenangabe.
Die Verteilung wird dann folgend weiter aufgeschlüsselt
„Die Gesamtbewertung: … (.,.. / 5,00) setzt sich zusammen aus …“
Bedeutet die Gesamtbewertung immer nur Bewertungen auf AUSGEZEICHNET.org?
Nein, nicht zwingend. Kunden haben die Möglichkeit auch die Bewertungen externer Quellen anzuzeigen. Wenn externe Quellen eingebunden sind, handelt es sich um eine aggregierte Darstellung. Genau dies wird in der heutigen Darstellung transparent offengelegt.
Warum ist diese Klarstellung erforderlich?
Weil ältere Berichte und Einordnungen teilweise weiterhin ohne zeitlichen Kontext zitiert werden, obwohl sich die Darstellung seitdem geändert hat. Da die Urteile sich auf die Vergangenheit beziehen, sind diese nicht zu beanstanden. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang der Klarstellung dieses zeitlichen Zusammenhangs und der in dieser Zeit erfolgten Änderungen.
Kann das Siegel von AUSGEZEICHNET.org noch als irreführend oder abmahnbar eingestuft werden?
Nein, aus unserer Sicht nicht. Es hat seit dem Urteil des LG Köln im Jahre 2017 (!) keine Abmahnungen oder entsprechenden Urteile gegeben.

Über den Autor: Mit über 20 Jahren Erfahrung im digitalen Sektor ist Marco der strategische Kopf hinter der Produktvision von AUSGEZEICHNET.org. In seinen Texten teilt er fundierte Insights an der Schnittstelle von Technik und Vermarktung, um Unternehmen dabei zu helfen, Vertrauen in messbaren Erfolg zu verwandeln. Mehr über Marco