5.00

Hält was er verspricht

Markusk
28.02.2020
Rechtsanwalt Hechler hat mich 2016 in einer Abmahnsache vertreten. Jetzt ist die Forderung auf Erstattung der Abmahnkosten endlich verjährt. Die Abmahnung wurde also tatsächlich "abgewehrt". Vielen Dank für Ihre Hilfe, Herr Hechler.
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