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Zustellung ungewiss, Fahrer / Zusteller begeht Urkundenfäschung, Kunde wird terrorisiert mit RVE

D.H.
18.01.2024
> Ware bestellt und Bestellbestätigung erhalten
> Ware wurde versendet und ging dann zwischenzeitlich mal wieder in ein Zwischendepot aber sollte laut Bestätigung des Paketlebenslaufes am 05.12.2023 zugestellt worden sein
> bei uns war keiner Zuhause und konnte die Sendung entgegen nehmen
> zugestellt worden sein soll
> Zustellung an Z wie Zapp, und es ist wirklich nur ein Z im Zustellbeleg, und Zapp wäre der Zustellnahme

wir heißen völlig anders, in unserem Ort und dem nebenorten gäbe es niemand der Z wie Zapp oder ähnlich heißt

bei Eröffnung der Reklamation und nachfrage ist es seitens des Händlers nicht möglich oder erwünscht, mal beim Zulieferer GLS mal nachzufragen, wo genau der Fahrer die Ware abgegeben oder abgelegt hat, und wer hier gezeichnet hat

statt dessen wird der Kunde mit massiven Emails und Aufforderungen zu X-maligen ausfüllen einer RVE gezwungen / genötigt kann man schon sagen
jedes mal passt etwas nicht
* es waren zwei Sendung > aber zwei x die paketnummer untereinander darf nicht sein, muss hintereinander stehen
* da ich die Ware nicht versendet habe, könnte doch auch der Lieferant /Händler das Versanddatum eintragen > tut er aber nicht, RVE somit ungültig
* das beste und dreisteste ist aber, auf dem Zustellbeleg ist im Unterschriftenfeld ein Z gezeichnet, nicht mehr nicht weniger, aber wenn ich meine Unterschrift hinschmiere man nur den ersten Buchstaben erkenn, wird die RVE nicht akzeptiert, da die Unterschrift meinerseits nicht gültig ist (genau mein Humor, ein Z ist mehr wert, was der Zusteller / Fahrer evtl. mit Selbstzeichnung als Urkunde gefälscht hat, wie meine eigene Handschrift die eben nicht sauber und lesbar ist)

Der Händler verweigert seit dem 05.12.2023 eine effektive kurze Befragung des Fahrers / Zustellers zur Abgabe der Ware, denn dieser ist der letzte der die Sendungen im besitz hatte, und evtl. verkehrt abgelegt hat, und "womöglich selber gezeichnet hat"
unser Grundstück legt an einer Straßenkreuzung und ist daher von 3 Seiten sehr gut einsehbar, frei zugänglich, es sind nur wenige Schritte bis zur Straße, und immer sind die Nachbarn nicht da, die mal hinschauen (zudem liegen zwischen den Grundstücken auch paar Meter da es bei uns auch nicht so verbaut ist)

Ich als Kunde gehe nun leer mit Ware / Sendungen aus, und Büße da der Händler sich weigert meine RVE anzuerkennen, das Geld / Zahlungen auch ein

so etwas ist mir echt die ganze Zeit noch nie passiert und ich werde nun leider handeln müssen, um im Recht zu sein

ob man das als Kunde ein zweites mal braucht, ist echt fraglich
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