Rechtsanwalt Jenzen
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Gehaltsansprüche meiner Angestellten
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Meine gekündigte Angestellte hatte noch ihr nicht zustehende Gehaltsansprüche eingeklagt. RA Jenzen hat lediglich erklärt das die Ansprüche verfallen sind. Der Vorsitzende des Arbeitsgerichts hat dieses bestätigt. Die Mitarbeiterin und deren Anwalt wollten dies nicht einsehen. Heute wurde deren Klage abgewiesen. Ich habe gewonnen. Der Richter hat dies mit dem Argument von Herrn RA Jenzen begründet. Ich bin sehr beeindruckt.
Vielen Dank für Ihre Arbeit