Bender & Bender Immobilien Gruppe GmbH

4,79 / 5,00

Basierend auf 586 Bewertungen

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Verkauf trotz Reservierungsvereinbarung & gezahlter Reservierungsgebühr

Immobilie trotz Reservierungsvereinbarung & gezahlter Reservierungsgebühr innerhalb der vereinbarten Reservierungszeit anderweitig verkauft, unprofessionell.
Antwort von Bender & Bender Immobilien Gruppe GmbH auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Herr Morkramer,
ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen und möchte mich nochmals aufrichtig dafür entschuldigen, dass der Erwerb der von Ihnen besichtigten und reservierten Immobilie nicht zustande kommt.
Dass der Eigentümer der Immobilie sich nun kurz vor Vertragserstellung doch noch für jemand anderen entschieden hat, kam für mich genau so überraschend wie für Sie. Wie bereits mitgeteilt, habe ich noch versucht den Eigentümer umzustimmen, was jedoch leider erfolglos verblieb. Da wir als Immobilienmakler allerdings nur als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer handeln, müssen wir jedoch die Entscheidung des Eigentümers so akzeptieren.
Die von Ihnen gezahlte Reservierungsgebühr erhalten Sie selbstverständlich erstattet. Ich hoffe, dass wir in Zukunft vielleicht eine Immobilie ins Angebot bekommen, welche für Sie von Interesse ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Mike Görgen

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Diese 1-Sterne-Bewertung für Bender & Bender Immobilien Gruppe GmbH wurde am 21.07.2020 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,79 von 5 Sternen, basierend auf 586 Bewertungen.

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Verkauf trotz Reservierungsvereinbarung & gezahlter Reservierungsgebühr

Immobilie trotz Reservierungsvereinbarung & gezahlter Reservierungsgebühr innerhalb der vereinbarten Reservierungszeit anderweitig verkauft, unprofessionell.
Antwort von Bender & Bender Immobilien Gruppe GmbH auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Herr Morkramer,
ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen und möchte mich nochmals aufrichtig dafür entschuldigen, dass der Erwerb der von Ihnen besichtigten und reservierten Immobilie nicht zustande kommt.
Dass der Eigentümer der Immobilie sich nun kurz vor Vertragserstellung doch noch für jemand anderen entschieden hat, kam für mich genau so überraschend wie für Sie. Wie bereits mitgeteilt, habe ich noch versucht den Eigentümer umzustimmen, was jedoch leider erfolglos verblieb. Da wir als Immobilienmakler allerdings nur als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer handeln, müssen wir jedoch die Entscheidung des Eigentümers so akzeptieren.
Die von Ihnen gezahlte Reservierungsgebühr erhalten Sie selbstverständlich erstattet. Ich hoffe, dass wir in Zukunft vielleicht eine Immobilie ins Angebot bekommen, welche für Sie von Interesse ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Mike Görgen


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