DAHAG Rechtsservices AG
Basierend auf 21.924 Bewertungen
6 Eigentumswohnungen / Ab wie viel Wohnungen ist der Verkauf gewerblich?
Anwalt hat meine Frage nicht verstanden.
Das ich Spekulationssteuer bezahlen muss, weis ich selber.
Nie wieder.
Basierend auf 21.924 Bewertungen
Diese 1-Sterne-Bewertung für DAHAG Rechtsservices AG wurde am 10.01.2019 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,54 von 5 Sternen, basierend auf 21.924 Bewertungen.
Anwalt hat meine Frage nicht verstanden.
Das ich Spekulationssteuer bezahlen muss, weis ich selber.
Nie wieder.
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Bewertung !
Ihr Feedback ist uns sehr wichtig, damit wir unsere Beratungsqualität auf gewohnt hohem Niveau halten können. Bedauerlicherweise sind Sie mit dem Beratungsergebnis nicht zufrieden. Woran kann das liegen? Um die Antwort darauf zu finden, haben wir versucht Ihren Kritikpunkt nachzuvollziehen, da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt.
Im Beratungsablauf steht es dem Kunden gemäß unseren Nutzungsbedingungen offen, bei Unstimmigkeiten im Verständnis, direkt Nachfragen zum Sachverhalt zu stellen. Dadurch lassen sich offene Fragen klären und die Rechtsberatung kann somit zufriedenstellend abgeschlossen werden. Leider haben Sie diese Möglichkeit nicht genutzt und haben weder auf die E-Mails vom Kundenservice von „Ausgezeichnet.org“ noch auf unsere Kontaktversuche reagiert.
Offensichtlich sind Sie nicht wirklich an der Klärung interessiert.
Nach Rücksprache mit der beratenden Kooperationsanwältin können wir festhalten, dass es sich bei der Information zur Spekulationssteuer um eine geleistete Zusatzinformation handelt, die kein direkter Bestandteil der Rechtsauskunft war. Über welches Wissen der Kunde verfügt kann nicht voraus gesehen werden.
Sollten Sie an der Klärung interessiert sein, bitten wir Sie uns per E-Mail [email protected] zu kontaktieren und uns mitzuteilen, welche Frage von unserem Kooperationsanwalt nicht verstanden wurde. Kommen Sie einfach auf uns zu.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG
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Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Bewertung !
Ihr Feedback ist uns sehr wichtig, damit wir unsere Beratungsqualität auf gewohnt hohem Niveau halten können. Bedauerlicherweise sind Sie mit dem Beratungsergebnis nicht zufrieden. Woran kann das liegen? Um die Antwort darauf zu finden, haben wir versucht Ihren Kritikpunkt nachzuvollziehen, da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt.
Im Beratungsablauf steht es dem Kunden gemäß unseren Nutzungsbedingungen offen, bei Unstimmigkeiten im Verständnis, direkt Nachfragen zum Sachverhalt zu stellen. Dadurch lassen sich offene Fragen klären und die Rechtsberatung kann somit zufriedenstellend abgeschlossen werden. Leider haben Sie diese Möglichkeit nicht genutzt und haben weder auf die E-Mails vom Kundenservice von „Ausgezeichnet.org“ noch auf unsere Kontaktversuche reagiert.
Offensichtlich sind Sie nicht wirklich an der Klärung interessiert.
Nach Rücksprache mit der beratenden Kooperationsanwältin können wir festhalten, dass es sich bei der Information zur Spekulationssteuer um eine geleistete Zusatzinformation handelt, die kein direkter Bestandteil der Rechtsauskunft war. Über welches Wissen der Kunde verfügt kann nicht voraus gesehen werden.
Sollten Sie an der Klärung interessiert sein, bitten wir Sie uns per E-Mail [email protected] zu kontaktieren und uns mitzuteilen, welche Frage von unserem Kooperationsanwalt nicht verstanden wurde. Kommen Sie einfach auf uns zu.
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Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG