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Sehr Gut

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Sehr Gut

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Bewertungen auf AUSGEZEICHNET.org
5.00/5.00
Konrad Butz
14.04.2023
RA Frank Böckhaus bietet eine ausgesprochen kompetente Beratung im Familienrecht. Er hat einen offensichtlich (hörbaren) reichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Jugendämtern. Herzlichen Dank
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5.00/5.00
Amirante
11.04.2023
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, Ihr Rat und mein Widerspruch beim Notar haben dazu geführt, dass der Notar seine Rechnung auf 900 €, also um 600 €, reduziert hat. Er hatte mich noch angerufen, um "mir meine Situation" zu erklären bzw. mich unter Druck zu setzen, den Widerspruch zurückzuziehen. Er sagte, er müsse den Sachverhalt der Notarkammer melden, er wisse nicht, wie er die Rechnung ändern könne. Ich sagte ihm, dass ich sofort das Gleiche tun würde. Meine Frau baute ihm aufgrund Ihres Schreibens die Brücke, nämlich dass der Geschäftswert nur die Hälfte, also 375.000 € sei. Seine Kollegen haben ihn wohl auch dahin gehend beeinflusst, sich wie ein hanseatischer Kaufmann, also auf lange Sicht fürs Geschäft, zu verhalten. Vielen herzlichen Dank.
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blaeser
05.04.2023
schnell, praezise, verstaendlich, korrekt
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RiSchmi
30.03.2023
Bin richtig dankbar, kann man wirklich nur empfehlen
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N.A.
29.03.2023
Wer erbt bei Tod eines Partners in Zugewinngemeinschaft?
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