Erbrecht/Wderruf der Bezugsberechtigung durch Erben
Ich habe am 10.8.2015 angerufen und mit einer Anwältin gesprochen, deren namen ich nicht verstanden habe. Es ging um eine rechtliche Frage zum Widerruf einer Bezugsberechtigung an Dritte durch den Erben. Die Anwältin hat erst einmal gar nichts verstanden, dann, nachdem ich Ihr den Brief der Versicherung vorgelesen hatte, gemeint, das sei doch richtig. Erst nachdem ich Ihr 2 BGH-Urteile zitiert habe und die Aktenzeichen genannt hatte, wollte sie zurückrufen. Der Rückruf ist nie erfolgt. Das Gespräch dauerte 10 Minuten. Mein Urteil: Völlige Niete und reine Abzocke. 20€ in den Sand gesetzt. Nie wieder!
DAHAG Rechtsservices AG