5.00

RA Kutzner Bewerten

GGS
08.09.2021
Herr Rechtsanwalt Kutzer nur Bestens bewerten. Da steckt viel Arbeit und Wissen drin. Nur ich muss es jetzt Richtig verstehen und die Zeit dafür nehmen, das geht nur am kommenden Wochenende.
Ich hatte auch schon an anderer Stelle im Internet nachgefragt. Die Antwort viel kurz und knapp aus, Sinngemäß so: Wegen einem Paragraphen 50 ist das nicht möglich. Meine Frau dürfte unsere Arbeitsräume, Maschinen, Mitarbeiter, Kunden etc. nicht übernehmen/ nutzen. Das entspräche einer Übernehme, auch der Schulden. Also, nicht zu vergleichen mit den konkreten Ausführungen von Herrn RA Kutzner.
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrte,-er Frau/Herr GGS,

herzlichen Dank für Ihre 5-Sterne Bewertung der Rechtsberatung durch Herrn Rechtsanwalt Kutzner.

Wir freuen uns sehr, dass Ihnen Herr Kutzner konkret mit seiner Beratung Rechtssicherheit geben konnte.
Ihr anerkennendes Feedback haben wir an Herrn Kutzner weitergeleitet, weil den Kooperationsanwälten Ihr wertschätzendes Feedback gut tut.

Bei weiteren Fragen sind Sie bei uns sehr willkommen!

Mit besten Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG

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