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Rauchbelästigung vom Balkon

Heinz aus Wiesbaden
06.11.2020
Eine Abwägung meiner Interessen als Raucher gegenüber meinem Nachbarn bzgl. Rauchverbot nach 22:00 konnte für den Laien nachvollziehbar dargelegt werden.
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Heinz aus Wiesbaden,

vielen Dank für Ihr positives Feedback auf das Ergebnis der Rechtsberatung über die Deutsche Anwaltshotline AG.

Bei weiterem Beratungsbedarf sind Sie bei uns herzlich willkommen.

Bis dahin bleiben Sie bitte gesund.

Mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG

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