DAHAG Rechtsservices AG

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Basierend auf 21.924 Bewertungen

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Rechtsberatung für den Vermieter

Unsere Mieter hatten beim Einzug den gegenseitigen Kündigungsverzicht für die Dauer von 3 Jahren akzeptiert, welcher auch im Mietvertrag festgeschrieben war.
Monate nach dem Einzug waren die meisten der Umzugskisten noch immer nicht ausgepackt und versperrten die Gemeinschaffsflächen so dass uns klar wurde, dass wir es mit "Transit"-Mietern zu zu haben.

Nach einem guten Jahr wollten diese eine "außerordentliche" Kündigung geltend machen unter dem Vorwand, der Vater wäre ja so krank und sie wollten alle zusammen unter einem Dach wohnen. Als Termin wurde nicht etwa ein unmittelbarer Termin, sondern ein Termin mit einer Frist von 10 Monaten genannt.

Obwohl wir uns ziemlich sicher waren konnten wir uns versichern, dass wir bei der Vertragsgestaltung alles korrekt gemacht haben.

Wir bekamen eine Argumentationshilfe zur Zurückweisung der Kündigung an die Hand, ohne dass sich darauf schließen lässt, dass wir Rechtsrat in Anspruch genommen haben.

Die Rechtsberatung erfolgte äußerst kurzfristig sowie kostengünstiger als in einer klassischen Kanzlei.
Allerdings muss der Fragende in der Lage sein, sein Anliegen schriftlich präzise zu schildern.

Sollten wir später nochmals Bedarf haben, werden wir gerne wieder auf die Anwaltsdhotline zurückgreifen.
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Stefan H.,

es freut uns sehr, dass Ihre Rechtsfragen über die Deutsche Anwaltshotline AG kurzfristig und preiswert beantwortet wurden und Sie als Kunde die benötigte Argumentationshilfe erhalten haben.

Herzlichen Dank für Ihre 5-Sterne Bewertung!

Für weitere Fragen und Wünsche kommen Sie gerne auf uns zu.

Mit vielen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der Deutschen Anwaltshotline AG

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4,54 / 5,00

Basierend auf 21.924 Bewertungen

Diese 5-Sterne-Bewertung für DAHAG Rechtsservices AG wurde am 30.01.2020 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,54 von 5 Sternen, basierend auf 21.924 Bewertungen.

Stefan H.
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Rechtsberatung für den Vermieter

Unsere Mieter hatten beim Einzug den gegenseitigen Kündigungsverzicht für die Dauer von 3 Jahren akzeptiert, welcher auch im Mietvertrag festgeschrieben war.
Monate nach dem Einzug waren die meisten der Umzugskisten noch immer nicht ausgepackt und versperrten die Gemeinschaffsflächen so dass uns klar wurde, dass wir es mit "Transit"-Mietern zu zu haben.

Nach einem guten Jahr wollten diese eine "außerordentliche" Kündigung geltend machen unter dem Vorwand, der Vater wäre ja so krank und sie wollten alle zusammen unter einem Dach wohnen. Als Termin wurde nicht etwa ein unmittelbarer Termin, sondern ein Termin mit einer Frist von 10 Monaten genannt.

Obwohl wir uns ziemlich sicher waren konnten wir uns versichern, dass wir bei der Vertragsgestaltung alles korrekt gemacht haben.

Wir bekamen eine Argumentationshilfe zur Zurückweisung der Kündigung an die Hand, ohne dass sich darauf schließen lässt, dass wir Rechtsrat in Anspruch genommen haben.

Die Rechtsberatung erfolgte äußerst kurzfristig sowie kostengünstiger als in einer klassischen Kanzlei.
Allerdings muss der Fragende in der Lage sein, sein Anliegen schriftlich präzise zu schildern.

Sollten wir später nochmals Bedarf haben, werden wir gerne wieder auf die Anwaltsdhotline zurückgreifen.
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Sehr geehrter Stefan H.,

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