DAHAG Rechtsservices AG

4,54 / 5,00

Basierend auf 21.924 Bewertungen

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Rechtsberatungs-ID 323325

Sehr geehrter Herr Breer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Hier noch ein paar Details und Fragen:
- für den Geräteschuppen ist eine Baugenehmigung fällig (Fundament und Größe)
- der Schuppen befindet sich dann ausserhalb der Baugrenze (ca. 12m hinter meinem Haus). Im Süden sind es
ca. 20m zur Grundstücksgrenze (Spielplatz), im Osten ca. 40m zum Sportplatz und im Norden ca. 20m zu
einem (Industriebetrieb/Deterding).
- der Geräteschuppen würde sich in die bestehende Gebäudestruktur einpassen und widerspricht nicht den
Grundzügen der Planung
Welche Reihenfolge der Behördengänge sollte eingehalten werden? Zuerst Bauaufsichtsbehörde, dann Gemeinde (Baugrenze) und dann mit Bauantrag zum Bauamt?
Welche Kosten würden hierfür auf mich zukommen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Walter Meyer
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Herr Meyer,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir freuen uns über die 5-Sternebewertung der angebotenen Dienstleistung der Email-Rechtsberatung.!

Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrer Sache!

Mit besten Grüßen,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG

DAHAG Rechtsservices AG

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Basierend auf 21.924 Bewertungen

Diese 5-Sterne-Bewertung für DAHAG Rechtsservices AG wurde am 16.05.2021 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,54 von 5 Sternen, basierend auf 21.924 Bewertungen.

Walter Meyer
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Rechtsberatungs-ID 323325

Sehr geehrter Herr Breer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Hier noch ein paar Details und Fragen:
- für den Geräteschuppen ist eine Baugenehmigung fällig (Fundament und Größe)
- der Schuppen befindet sich dann ausserhalb der Baugrenze (ca. 12m hinter meinem Haus). Im Süden sind es
ca. 20m zur Grundstücksgrenze (Spielplatz), im Osten ca. 40m zum Sportplatz und im Norden ca. 20m zu
einem (Industriebetrieb/Deterding).
- der Geräteschuppen würde sich in die bestehende Gebäudestruktur einpassen und widerspricht nicht den
Grundzügen der Planung
Welche Reihenfolge der Behördengänge sollte eingehalten werden? Zuerst Bauaufsichtsbehörde, dann Gemeinde (Baugrenze) und dann mit Bauantrag zum Bauamt?
Welche Kosten würden hierfür auf mich zukommen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Walter Meyer
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Sehr geehrter Herr Meyer,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir freuen uns über die 5-Sternebewertung der angebotenen Dienstleistung der Email-Rechtsberatung.!

Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrer Sache!

Mit besten Grüßen,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG


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