DAHAG Rechtsservices AG
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Reiserecht
Recht(s)-Opfer
Mein Flug hatte weniger als 2 h Verspätung. Außerdem war er überbucht (mir war klar: daraus entstehen keine Ansprüche.).
Aber: Mein Koffer kam mit dem 4 h späteren Flieger an, mit dem ich hätte evtl. mitfliegen sollen/müssen/
können.
Ich erhielt eine klare, sichere Antwort von einem kompetenten Rechtsanwalt: Daraus entstehen keine Ansprüche. (Leider).
Resümee: man kann nicht vorsichtig genug sein bei Verträgen etc.
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