DAHAG Rechtsservices AG

4,54 / 5,00

Basierend auf 21.924 Bewertungen

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Unzureichende Informationen zur Landesverordnung M.V.

Guten Tag,
mir wurde von einer Anwältin Frau P. mitgeteilt, dass ich wegen einer Landes Verordnung M.-V., von der ich noch nie etwas gehört habe, das Bussgeld von knapp 200 Euro ohne Einspruch als Tagestourist zu bezahlen hätte. Ob der Bussgeld Bescheid korrekt oder Verfassungskonform ist wurde nicht geprüft. Muss man sich jetzt alles gefallen lassen in der Notstands Republik? Das Preis - Leistungsverhältnis stimmt hier nicht, bei der Online Beratung.
Man hat sich hinterher freundlicherweise noch bemüht, allerdings war die Einspruchsfrist abgelaufen. Nicht unbedingt empfehlenswert.
Antwort von DAHAG Rechtsservices AG auf diese Bewertung.

Sehr geehrter Herr Brien,

vielen Dank für Ihre Bewertung, die uns über die Bewertungsplattform „Ausgezeichnet.org“ erreicht hat.

Wir freuen uns jederzeit über Feedback wie das Ihre. Nur so können wir das Niveau unserer Dienstleistung auf gewünscht hohem Standard halten.
Bedauerlicherweise haben Sie erst nach Ablauf der Einspruchsfrist auf unser Angebot reagiert, so dass wir Ihnen leider nicht mehr helfen konnten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrer Sache!

Mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG

DAHAG Rechtsservices AG

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4,54 / 5,00

Basierend auf 21.924 Bewertungen

Diese 2-Sterne-Bewertung für DAHAG Rechtsservices AG wurde am 11.11.2020 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,54 von 5 Sternen, basierend auf 21.924 Bewertungen.

Fuerte
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Unzureichende Informationen zur Landesverordnung M.V.

Guten Tag,
mir wurde von einer Anwältin Frau P. mitgeteilt, dass ich wegen einer Landes Verordnung M.-V., von der ich noch nie etwas gehört habe, das Bussgeld von knapp 200 Euro ohne Einspruch als Tagestourist zu bezahlen hätte. Ob der Bussgeld Bescheid korrekt oder Verfassungskonform ist wurde nicht geprüft. Muss man sich jetzt alles gefallen lassen in der Notstands Republik? Das Preis - Leistungsverhältnis stimmt hier nicht, bei der Online Beratung.
Man hat sich hinterher freundlicherweise noch bemüht, allerdings war die Einspruchsfrist abgelaufen. Nicht unbedingt empfehlenswert.
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Sehr geehrter Herr Brien,

vielen Dank für Ihre Bewertung, die uns über die Bewertungsplattform „Ausgezeichnet.org“ erreicht hat.

Wir freuen uns jederzeit über Feedback wie das Ihre. Nur so können wir das Niveau unserer Dienstleistung auf gewünscht hohem Standard halten.
Bedauerlicherweise haben Sie erst nach Ablauf der Einspruchsfrist auf unser Angebot reagiert, so dass wir Ihnen leider nicht mehr helfen konnten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrer Sache!

Mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG


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