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wegen Zutrittsrecht und Eigenmächtigkeit der Geschwister im elterlichen Haus

E. Bahr
08.04.2022
Wir sind 3 Geschwister und haben das Haus meiner Mutter zu gleichen teilen geerbt. Ich selber bewohne noch das Haus, zahle unter anderem alle Nebenkosten. Eine Schwester geht oft heimlich ins Haus, wenn ich nicht da bin, und schaut alles durch, was man zu Geld machen kann. Sie spricht sich mit mir nicht ab, wirft auch Sachen einfach fort. Ich denke schon, dass sie unter anderem Eigenmächtig handelt. Herr Willms hat recht, dass man alles aufschreiben soll, die Gegenstände und Sachen, bzw. wer was bekommen soll, oder über andere Nachlasssachen. Da werde ich jetzt zukünftig ein Auge darauf haben. Denn so geht's auch nicht.
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