DAHAG Rechtsservices AG

4,54 / 5,00

Basierend auf 21.924 Bewertungen

4,00
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wegen Zutrittsrecht und Eigenmächtigkeit der Geschwister im elterlichen Haus

Wir sind 3 Geschwister und haben das Haus meiner Mutter zu gleichen teilen geerbt. Ich selber bewohne noch das Haus, zahle unter anderem alle Nebenkosten. Eine Schwester geht oft heimlich ins Haus, wenn ich nicht da bin, und schaut alles durch, was man zu Geld machen kann. Sie spricht sich mit mir nicht ab, wirft auch Sachen einfach fort. Ich denke schon, dass sie unter anderem Eigenmächtig handelt. Herr Willms hat recht, dass man alles aufschreiben soll, die Gegenstände und Sachen, bzw. wer was bekommen soll, oder über andere Nachlasssachen. Da werde ich jetzt zukünftig ein Auge darauf haben. Denn so geht's auch nicht.
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Sehr geehrte,-er Frau/Herr E. Bahr,

vielen Dank für Ihre positive Bewertung unserer Dienstleistung.

Es freut uns, dass Sie über die Rechtsberatung die gewünschte Rechtssicherheit bekommen haben.
Um unseren Service zu optimieren sind wir natürlich sehr daran interessiert, weshalb Sie bei Zufriedenheit 4/5 Sternen vergeben haben.
Welcher Punkt hat Sie nicht zufrieden gestellt?

Über kurze Rückmeldung von Ihnen wären wir dankbar.

Mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
Ihr Kundenservice der DAHAG Rechtsservices AG

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4,54 / 5,00

Basierend auf 21.924 Bewertungen

Diese 4-Sterne-Bewertung für DAHAG Rechtsservices AG wurde am 08.04.2022 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,54 von 5 Sternen, basierend auf 21.924 Bewertungen.

E. Bahr
4 / 5

wegen Zutrittsrecht und Eigenmächtigkeit der Geschwister im elterlichen Haus

Wir sind 3 Geschwister und haben das Haus meiner Mutter zu gleichen teilen geerbt. Ich selber bewohne noch das Haus, zahle unter anderem alle Nebenkosten. Eine Schwester geht oft heimlich ins Haus, wenn ich nicht da bin, und schaut alles durch, was man zu Geld machen kann. Sie spricht sich mit mir nicht ab, wirft auch Sachen einfach fort. Ich denke schon, dass sie unter anderem Eigenmächtig handelt. Herr Willms hat recht, dass man alles aufschreiben soll, die Gegenstände und Sachen, bzw. wer was bekommen soll, oder über andere Nachlasssachen. Da werde ich jetzt zukünftig ein Auge darauf haben. Denn so geht's auch nicht.
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Sehr geehrte,-er Frau/Herr E. Bahr,

vielen Dank für Ihre positive Bewertung unserer Dienstleistung.

Es freut uns, dass Sie über die Rechtsberatung die gewünschte Rechtssicherheit bekommen haben.
Um unseren Service zu optimieren sind wir natürlich sehr daran interessiert, weshalb Sie bei Zufriedenheit 4/5 Sternen vergeben haben.
Welcher Punkt hat Sie nicht zufrieden gestellt?

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Mit herzlichen Grüßen aus Nürnberg,
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