DAHAG Rechtsservices AG
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Wegerecht ergänzende Rückfrage zu ID-252873
Nachbarrecht
Ergänzende Rückfrage
Sehr geehrte Frau Brümmer,
vielen Dank für Ihre präzise Abhandlung zu meinem Problem. Ich glaube die Rechtslage nun richtig verstanden zu haben, würde aber den Begriff ---"ungehindert"--- speziell zu meinem Problem gerne präzisiert haben.
Verstehe ich --ungehindert-- richtig, indem ich vermute, dass z.B. "Parken durch "A" i.Si. der StVO §12(2) - (...Eigentümer A verlässt seinen Pkw im Bereich der Zufahrt) " -- von mir nicht geduldet werden muss?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Jansen
DAHAG Rechtsservices AG
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