3.00

Bei längerer Krankheit drei Wochen kein Leistungsbezug

Heidi Erika Fritzi
18.11.2015
Leider war ich in diesem Jahr über 6 Wochen krank und mußte auf die Zahlungen der DAK warten. Nachdem ich wieder gesund war, hat der Arzt ein Kreuzchen auf dem Schein für die KK vergessen (das keine weitere Behandlung nötig ist, bzw., dass ich gesundgeschrieben bin). Darauf zahlte die Kasse für den Zeitraum auf diesem Schein kein Geld. Mein Pech war, dass die Arztpraxis dann Urlaub hatte und ich erst danach den Schein zum Ändern erneut vorlegen konnte. Trotz Telefonat mit meiner Kasse habe ich dann wochenlang auf diese Zahlung gewartet. Das Problem habe ich auch schriftlich der DAK mitgeteilt. Die Zahlstelle meiner örtlichen DAK ließ sich auf keine Interimslösung ein.
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