Gesundheits-Vorsorge
Kurse zur Prophylaxe (z.B. Rückengymnastik) sollten bei Nachweis der Teilnahme erstattet werden (AOK macht das z.B. in Kooperation mit der Universität Konstanz). Bei der DAK gab es fast jedes mal irgendwelche Gründe, warum es nicht möglich war (z.B. mangelnde Qualifikation des Kursleiters).
DAK-Gesundheit