DAK-Gesundheit

3,60 / 5,00

Basierend auf 883 Bewertungen

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Krankengeld

Bin vom 10.02.bis 10.03 Krankgeschrieben. Dich DAK ist nicht in der Lage dasKrankengeld bis zum 28.02. zu bezahlen,wie es auf ihrer Internetseite steht.
Die denken nicht an ihre Kunden,die auch Kosten haben, wie Miete usw. zu 1.des Monats und nicht Mitte des Monats. Aber Hauptsache die bekommen ihre hohen Gehält zum Monatsende. Das ist einfach eine grosse Sauerei von der DAK.
Antwort von DAK-Gesundheit auf diese Bewertung.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Bewertung! Wir bedauern sehr, dass Sie so unzufrieden sind und sich die Auszahlung Ihres Krankengeldes verzögert. Es ist allerdings grundsätzlich immer so, dass das Krankengeld rückwirkend gezahlt wird - nicht im voraus. Dies ist gesetzlich so geregelt und gilt kassenübergreifend.

Gerne schauen wir uns Ihre Beschwerde aber nochmal an und prüfen, ob hier alles korrekt abgelaufen ist. Bitte schreiben Sie uns dafür über www.dak.de/feedback Wir kümmern uns dann sofort darum.

Wir hoffen, eine zufriedenstellende Lösung finden zu können und wünschen Ihnen trotz der Unzufriedenheit einen schönen Tag.

Liebe Grüße, das Social Media-Team der DAK-Gesundheit.

DAK-Gesundheit

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3,60 / 5,00

Basierend auf 883 Bewertungen

Diese 1-Sterne-Bewertung für DAK-Gesundheit wurde am 02.03.2026 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 3,60 von 5 Sternen, basierend auf 883 Bewertungen.

Olaf
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Krankengeld

Bin vom 10.02.bis 10.03 Krankgeschrieben. Dich DAK ist nicht in der Lage dasKrankengeld bis zum 28.02. zu bezahlen,wie es auf ihrer Internetseite steht.
Die denken nicht an ihre Kunden,die auch Kosten haben, wie Miete usw. zu 1.des Monats und nicht Mitte des Monats. Aber Hauptsache die bekommen ihre hohen Gehält zum Monatsende. Das ist einfach eine grosse Sauerei von der DAK.
Antwort von DAK-Gesundheit auf diese Bewertung.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Bewertung! Wir bedauern sehr, dass Sie so unzufrieden sind und sich die Auszahlung Ihres Krankengeldes verzögert. Es ist allerdings grundsätzlich immer so, dass das Krankengeld rückwirkend gezahlt wird - nicht im voraus. Dies ist gesetzlich so geregelt und gilt kassenübergreifend.

Gerne schauen wir uns Ihre Beschwerde aber nochmal an und prüfen, ob hier alles korrekt abgelaufen ist. Bitte schreiben Sie uns dafür über www.dak.de/feedback Wir kümmern uns dann sofort darum.

Wir hoffen, eine zufriedenstellende Lösung finden zu können und wünschen Ihnen trotz der Unzufriedenheit einen schönen Tag.

Liebe Grüße, das Social Media-Team der DAK-Gesundheit.


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