Neue Regeln für Zuzahlungserstattung
Ab 2015 genügt es nicht mehr, die Zuzahlungsbelege zu sammeln und einzureichen. Nein, man muss für jede einzelne Rechnung die Zahlung nachweisen, entweder durch Quittung des Rechnungsstellers oder mit Kopie des Kontoauszugs. Ich erfahre davon durch ein Schreiben der Kasse von: Ende November 2015, und natürlich gilt es rückwirkend ab Januar! Eine Begründung dafür wird nicht genannt. Eine gesetzliche Grundlage dafür scheint es nicht zu geben. Es handelt sich somit um eine reine bürokratische Schikane, der Versicherte hat den Mehraufwand und gilt anscheinend bei der DAK generalverdächtig als Betrüger. Insbesondere behinderte Menschen freuen sich nun, dass sie noch mehr Zeit investieren dürfen, um zu bekommen was ihnen rechtens zusteht. Danke liebe DAK, wir haben ja sonst keine Probleme!
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Inklusion fängt in den Köpfen an.
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DAK-Gesundheit