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Pflegegeld

thommy II
07.07.2023
Erst spricht die DAK Beileidsbekundungen aus zum Tod der Mutter. Dann erwartet man, dass die Verstorbene eine Vollmacht ausstellt, damit ihr Pflegegeld an die Kinder/Erben ausgezahlt werden kann. Wie praktisch.
Antwort von DAK-Gesundheit auf diese Bewertung.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Bewertung! Wir bedauern sehr, dass dies so gelaufen ist und das sollte vor allem in einer solchen Situation nicht passieren und tut uns daher sehr leid. Wir möchten das gerne nochmal prüfen lassen und schauen, wie wir Sie unterstützen können. Bitte melden Sie sich dafür einmal über www.dak.de/kontakt-facebook Wir kümmern uns dann direkt darum und melden uns bei Ihnen zur Klärung. Trotz der Unzufriedenheit wünschen wir Ihnen einen schönen Tag.

Liebe Grüße, Sascha aus dem Social Media-Team der DAK-Gesundheit.

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