Vorsicht mit Buchungen. EF zahlt trotz Verpflichtung für unmöglich gewordene Reise die Anzahlungen nicht zurück.
Meine 14-jährige Tochter wollte im Sommer 2020 drei Wochen nach Long Beach. Das geht derzeit selbst dann nicht, wenn man das Risiko eingehen wollte. Die USA lassen Menschen aus Europa nicht einreisen. Es gilt außerdem eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Corona und Ausschreitungen. Außerdem würde der Zweck der Reise angesichts der vielen Beschränkungen konterkariert. EF bestreitet das alles zwar nicht, weigert sich aber dennoch mit folgender Erklärung, die Anzahlung zurückzuerstatten:
„Ihre Stornierung haben wir erhalten und bearbeitet. Sie erhalten in Kürze einen Reisegutschein über die geleistete Zahlung. Eine Rückerstattung ist aufgrund interner Richtlinien nicht möglich.“
Damit ignoriert EF die Rechtslage. Weder in den AGB noch im Gesetz ist die Rede von einem verpflichtenden Gutschein. Der Hinweis auf die nicht näher erläuteren „internen Richtlinien“ stimmt bedenklich.
„Ihre Stornierung haben wir erhalten und bearbeitet. Sie erhalten in Kürze einen Reisegutschein über die geleistete Zahlung. Eine Rückerstattung ist aufgrund interner Richtlinien nicht möglich.“
Damit ignoriert EF die Rechtslage. Weder in den AGB noch im Gesetz ist die Rede von einem verpflichtenden Gutschein. Der Hinweis auf die nicht näher erläuteren „internen Richtlinien“ stimmt bedenklich.
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