Berufsdetektiv Lukas Helmberger ist seit 1994 in ganz Österreich erfolgreich tätig.

4,85 / 5,00

Basierend auf 468 Bewertungen

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Beschattung der Ehefrau

Ich kann dieses Unternehmen empfehlen.
Die Kontaktaufnahme war unkompliziert, die Vereinbarung der Leistung war schnell bzw. auf Abruf erfolgt, die Durchführung der besprochenen Leistungen war perfekt, die Dokumentation ebenso.

Die Preisgestaltung war trotz Rabatte hoch, was aber letztlich an der Beschattungsdauer und Menpower sowie eingesetzten Mitteln liegt.

Insgesamt würde ich hier jederzeit wieder eine Beauftragung durchführen, das Einzige, das mir persönlich im Hinblick auf die Beweisführung fehlt, wäre eine Gesprächsaufzeichnung mittels Wanzen/Funk etc.
Vermutlich ist das aber unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage nicht gestattet.
Antwort von Berufsdetektiv Lukas Helmberger ist seit 1994 in ganz Österreich erfolgreich tätig. auf diese Bewertung.

Das Abhören bzw. jeglicher Eingriff in fremde Kommunikation ist hochgradig illegal und führt berechtigter Weise zu einer Vorstrafe.

Berufsdetektiv Lukas Helmberger ist seit 1994 in ganz Österreich erfolgreich tätig. https://www.ausgezeichnet.org/media/6623dfd12a4090145f039d22

Berufsdetektiv Lukas Helmberger ist seit 1994 in ganz Österreich erfolgreich tätig.

4,85 / 5,00

Basierend auf 468 Bewertungen

Diese 4-Sterne-Bewertung für Berufsdetektiv Lukas Helmberger ist seit 1994 in ganz Österreich erfolgreich tätig. wurde am 06.12.2022 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,85 von 5 Sternen, basierend auf 468 Bewertungen.

MRo
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Beschattung der Ehefrau

Ich kann dieses Unternehmen empfehlen.
Die Kontaktaufnahme war unkompliziert, die Vereinbarung der Leistung war schnell bzw. auf Abruf erfolgt, die Durchführung der besprochenen Leistungen war perfekt, die Dokumentation ebenso.

Die Preisgestaltung war trotz Rabatte hoch, was aber letztlich an der Beschattungsdauer und Menpower sowie eingesetzten Mitteln liegt.

Insgesamt würde ich hier jederzeit wieder eine Beauftragung durchführen, das Einzige, das mir persönlich im Hinblick auf die Beweisführung fehlt, wäre eine Gesprächsaufzeichnung mittels Wanzen/Funk etc.
Vermutlich ist das aber unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage nicht gestattet.
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Das Abhören bzw. jeglicher Eingriff in fremde Kommunikation ist hochgradig illegal und führt berechtigter Weise zu einer Vorstrafe.


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